Neue Software unterstützt Kreditinstitute bei der Umsetzungsdokumentation der "MaRisk"

Neue Software unterstützt Kreditinstitute bei der Umsetzungsdokumentation der "MaRisk"

ID: 332339
(ots) - Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Mittwoch, den 15.
Dezember 2010, ihre neu gefassten Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Die BaFin setzt darin unter
anderem die neuen Guidelines zu Liquiditätspuffern,
Risikokonzentrationen und Stresstests um, die das Comittee of
European Banking Supervisors (CEBS) verabschiedet hatte.

Für Kreditinstitut heißt es nun, die neuen Mindestanforderungen
vollumfänglich und lückenlos nachvollziehbar in den nächsten Monaten
umzusetzen. Entsprechende Übergangsfristen wurden den Banken von der
BaFin eingeräumt.

Bisher werden die Mindestanforderungen von Seiten der BaFin
ausschließlich im Form von Textmaterialien bzw. PDF-Publikationen zur
Verfügung gestellt. Dies stellt Kreditinstitute vor das Problem,
sämtliche Maßnahmen, die bezüglich der Umsetzung der
Mindestanforderungen ergriffen werden, an anderer Stelle zu erfassen
und zu dokumentieren. Durch diese Medienbrüche wird die Bearbeitung
der Mindestanforderungen deutlich verkompliziert und benötigt
erheblich mehr Ressourcen.

Das Software-Entwicklungsunternehmen RI-SE Enterprise hat sich
dieses Problems angenommen und in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Kreditinstituten eine Software entwickelt, welche die
Mindestanforderungen erstmals in einem auswertbarem Datenbankformat
(Lotus Notes Datenbank) zur Verfügung stellt. In der aktuellen
Version der Software stehen die letzten drei MaRisk-Versionen,
einschließlich der neuesten Veröffentlichung vom 15.12.2010 zur
Verfügung. Hierdurch können Kreditinstitute sehr schnell die neuen,
die entfallenen und die geänderten Textziffern im Vergleich zur
vorherigen Version identifizieren. Darüber hinaus wurden bereits die
Textziffern mit definierten Öffnungsklausel gekennzeichnet und durch


entsprechende Symboldarstellungen in den Ansichten hervorgehoben.
Erläuterungen der BaFin zu den einzelnen Textziffern sind ebenfalls
enthalten.

Durch das Datenbankformat wird es der Bank nun erstmals
ermöglicht, die Umsetzungsmaßnahmen sowie die bankinternen
Dokumentationen und Stellungnahmen lückenlos und für Dritte (Bsp.
Prüfer) jederzeit nachvollziehbar und revisionssicher zu
dokumentieren. Die bekannten Vorteile einer Lotus Notes Anwendung
kommen bei dieser Applikation natürlich in vollem Umfang ebenfalls
zum Tragen. Ein integriertes und frei konfigurierbares
Freigabeverfahren für entscheidungsrelevante Dokumente, individuell
einstellbare Zugriffsberechtigungen, beliebig viele Dateianhänge pro
Dokument, Textblöcke sowie ausgeklügelte Konfigurationsmöglichkeiten
sind nur einige der durchaus gelungenen Funktionalitäten dieser Lotus
Notes Datenbank.

Besonders hervorzuheben ist das integrierte Auftragsmodul. Mit
diesem ist es möglich, in nur wenigen Schritten aus jeder beliebigen
Textziffer der Mindestanforderungen heraus, vollwertige
Auftragsdokumente zu erzeugen und diese Aufträge in elektronischer
Form an beliebige Personen des Institutes zu delegieren. Alle
erstellten Aufträge können in verschiedenen Ansichten komfortabel
überwacht und werden. Verantwortliche Personen bzw. Abteilungs- und
Bereichsleiter können in Sekunden erkennen, wie hoch das gesamte
Auftragsvolumen ist und in welchem Status sich die Auftragsdokumente
derzeit befinden. Sofern das Fälligkeitsdatum eines Auftrages
erreicht ist, erhalten die zuständigen Personen, und auf Wunsch auch
der Autor des Auftrages, automatisch eine E-Mail mit einer
entsprechenden Dokumentenverlinkung.

Alles in allem macht die Applikation auch durch die Verwendung
optisch ansprechender Navigationselemente und Masken einen
aufgeräumten Eindruck. Die Arbeit mit diesem Tool geht dem Anwender
schon nach kurzer Eingewöhnung flüssig von der Hand.



Pressekontakt:
Herr René Richter, Tel.: 01805 - 889815, Fax: 038827 - 50856
E-Mail: presse-g14@notesanwendungen.de, Web: www.notesanwendungen.de

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Datum: 20.01.2011 - 13:49 Uhr
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