Große Nachfrage - ZVR-Card muss nachgedruckt werden
Notarkammer Berlin. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Altersverwirrtheit, Krankheit, Unfällen oder Behinderung nicht mehr in der Lage, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Derzeit werden über eine Million Bürger von einem vom Gericht bestellten Fürsorger betreut. Wer sich auch für den Betreuungsfall seine Selbstbestimmung erhalten will, sollte bereits in gesunden Tagen vorsorgen und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen.
Registrierung und ZVR-Card verhindern überflüssige Betreuungen. Denn nur wenn für einen Betroffenen kein Bevollmächtigter ausfindig gemacht werden kann, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Schon in über 15 000 Fällen konnte das Register in diesem Jahr helfen und den Betreuungsgerichten Daten zur Verfügung stellen. Der Eintrag im ZVR kostet einmalig zwischen 10 und 20 Euro. Die ZVR-Card ist kostenlos.
Wer eine Vorsorgevollmacht erstellen will, sollte sich unbedingt von einem Notar beraten lassen. Dieser hilft bei der Erforschung des persönlichen Willens und bringt diesen in rechtssichere und beweiskräftige Formulierungen. Dabei stellt er die Identität des Vollmachtgebers in der Urkunde verbindlich fest. Auch kann später niemand behaupten, es habe an der Geschäftsfähigkeit gefehlt, wenn der Notar die Vorsorgevollmacht beurkundet hat. Auf Musterformulare im Internet kann sich hingegen niemand verlassen. Diese werden kaum einer persönlichen Lebenssituation gerecht. Deshalb sind auch über 90 Prozent der 1,2 Mio. registrierten Vollmachten notariell.
Neben der Vorsorgevollmacht gibt es Betreuungs- und Patientenverfügungen. Mit einer Betreuungsverfügung kann die Person des Betreuers bestimmt und es können Wünsche hinsichtlich der Ausgestaltung der gerichtlichen Betreuung geäußert werden. Mit einer Patientenverfügung können Weisungen bezüglich bestimmter Behandlungsmethoden erteilt werden.
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Datum: 24.01.2011 - 09:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 24.01.2011
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