Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
DSL-Anschluss bei Umzug nicht vorzeitig kündbar
Hintergrundinformation:
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält für verschiedenartige Verträge Vorschriften, nach denen unter bestimmten Bedingungen eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich ist. Bei einem Vertrag über einen DSL-Anschluss kann man die Regelungen über den so genannten Dienstvertrag und über das Dauerschuldverhältnis zu Rate ziehen. Beide erlauben eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Der Fall: Ein Mann hatte einen Vertrag über die Nutzung eines DSL-Anschlusses abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit lag bei zwei Jahren. Ein halbes Jahr nach Vertragsabschluss zog der Nutzer um - in einen ländlichen Ort, der über keine DSL-fähigen Leitungen verfügte. Als der DSL-Anbieter dies dem Kunden mitgeteilt hatte, kündigte dieser den Vertrag. Das Unternehmen forderte von ihm jedoch die Zahlung der monatlichen Grundgebühr für den Rest der Vertragslaufzeit. Der Kunde ging vor Gericht. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung zu Gunsten des Unternehmens. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung könne nicht aus Vorgängen abgeleitet werden, auf die der andere Vertragspartner gar keinen Einfluss habe und die der Kündigende selbst herbeiführe. Der Kunde habe bewusst einen langfristigen Vertrag gewählt, um weniger zu zahlen. Ein Vertrag mit Kündigungsmöglichkeit wäre auch wählbar gewesen. Das Risiko für eine Änderung seiner Lebensumstände trage er selbst. Die Richter berücksichtigten bei ihrer Entscheidung auch, dass dem Kunden Geräte wie Router und WLAN-Stick zur Verfügung gestellt worden waren, durch deren Wert der Vertrag für das Unternehmen erst im zweiten Jahr Gewinn abwarf.
Bundesgerichtshof / Urteil vom 11.11.2010 / Az. III ZR 57/10
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 25.01.2011 - 11:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 334917
Anzahl Zeichen: 2244
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1382
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 324 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).