Freiwillige Arbeitslosenversicherung für IT-Selbstständige: Nur wenige von den geänderten Bedingungen betroffen
München, Januar 2011. Zum 1. Januar 2011 änderten sich die Versicherungsbedingungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Neben geänderten Kündigungsfristen bedeutet das für freiberufliche Experten vor allem höhere Beiträge. Für fast Dreiviertel der IT-Selbstständigen (71 Prozent) ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung überhaupt kein Thema. Nur 29 Prozent der 170 Teilnehmer an einer Umfrage auf den Seiten des Projektportals www.gulp.de sind überhaupt freiwillig versichert. Wiederum etwa 40 Prozent davon ziehen die Konsequenzen aus der Änderung und kündigen ihre freiwillige Arbeitslosenversicherung. Der Rest sieht keinen Handlungsbedarf.
Wenige betroffen, aber viele diskutieren
Auch wenn es dem Umfrage-Ergebnis zufolge nur wenige IT-Selbstständige betrifft, wurde im GULP Forum für IT-Freiberufler dennoch viel über die geänderten Versicherungsbedingungen diskutiert. Die einen sind der Meinung, dass die freiwillige Versicherung auch mit den höheren Beiträgen noch ein nützlicher Rettungsschirm für Zeiten der Not sein kann. Für die anderen lohnt sich die Versicherung seit der Beitragserhöhung nicht mehr und sie werden im Falle des Falles von privaten Geldreserven zehren. Wieder andere meinen, dass das Konzept der freiwilligen Weiterversicherung an sich nicht zur Grundidee der Selbstständigkeit passt. Schließlich sei ein Selbstständiger ein Unternehmer, der sein eigenes Risiko zu tragen hat. Die Arbeitslosenversicherung rücke einen IT-Freiberufler aber in die Nähe eines „Leiharbeiters“. Das wiederum schwäche die Verhandlungsposition des Freiberuflers.
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Datum: 26.01.2011 - 10:01 Uhr
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Freigabedatum: 26.01.2011
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