Urteil gegen zwei Mitglieder der 'Hells Angels' wegen tödlichen Überfalls auf Mitglied einer konkurrierenden Rockergruppe rechtskräftig
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Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf Mitglied einer konkurrierenden Rockergruppe rechtskräftig
Das Landgericht Kaiserslautern hat den Angeklagten A. deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Nötigung und mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten, den Angeklagten S. wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Beihilfe zur Beteiligung an einer Schlägerei und mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, beiden Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für deren Neuerteilung ausgesprochen. Außerdem hat es bestimmt, dass die vom Angeklagten A. in Portugal erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:2 auf die Strafe anzurechnen ist. An einer Bewertung des Geschehens als Raub mit Todesfolge bzw. räuberische Erpressung mit Todesfolge hat sich das Landgericht gehindert gesehen; es konnte nicht feststellen, ob die Angeklagten die Kutte behalten, verwerten oder etwa sofort vernichten wollten.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Ausspruch über den Maßstab der Anrechnung der Auslieferungshaft geändert. Die weiter gehende Revision der Staatsanwaltschaft sowie die Revisionen der Nebenkläger und der Angeklagten hat der Senat als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils im Übrigen keinen Rechtsfehler ergeben hat. Damit ist das Urteil hinsichtlich beider Angeklagter rechtskräftig.
Urteil vom 27. Januar 2011 ? 4 StR 502/10
LG Kaiserslautern, Urteil vom 4. Mai 2010 ? 6035 Js 10250/09 4 Ks
Karlsruhe, den 27. Januar 2011
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Datum: 27.01.2011 - 23:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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