Mutter-Kind-Kuren: Jetzt Anträge stellen!
ID: 337554
Mutter-Kind-Kuren: Jetzt Anträge stellen!
Die Budgets der Krankenkassen für diese leistungen sind aktuell nicht ausgeschöpft. Darauf und auf die positiven gesetzlichen Voraussetzungen weist die GesundheitsService AWO hin. Geschäftsführerin Anne Hoffmann-Krupatz: "Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt laut Gesetz nicht.?
Informationen über den Weg zur Kur und Adressen der örtlichen Kurberatungsstelle finden Eltern und Ärzte auf http://gesundheitsservice-awo.deund bei der Kurhotline 01803/34 47 23 (Anruf 9 C/min.)
Anne Hoffmann-Krupatz "Gesundheitlich belastete Eltern sollten gerade jetzt ihre Anträge für eine Kurmaßnahme stellen, wenn sie im Frühling etwas für ihre Gesundheit tun wollen. Vorsorge ist auch das beste Mittel, um langfristig die Kosten im Gesundheitswesen dauerhaft zu senken.?
Der GesundheitsService AWO weist darauf hin, dass der Anteil der Ausgaben für Mutter-/Vater-Kind-Kuren an den gesamten Aufwendungen der Gesetzlichen Krankenversicherung bei "gerade mal 0,19 % liegt?. Deshalb, so Anne Hoffmann-Krupatz, "gibt es keinen Grund zu falscher Bescheidenheit.?
Die 210 Kurberatungsstellen der AWO helfen bei der Antragstellung, der Vorbereitung der Kur in einer der 21 Mutter-Kind-Kliniken der AWO und bei der Nachsorge.
Kontakt
GesundheitsService AWO GmbH
Anne Hoffmann-Krupatz
Blücherstr. 62-63, 10961 Berlin
Telefon: (030) 26309-150
Telefax: (030) 26309-32-150
anne.hoffmann-krupatz@awo.org
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 28.01.2011 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 337554
Anzahl Zeichen: 2231
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 547 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mutter-Kind-Kuren: Jetzt Anträge stellen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GesundheitsService AWO (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).