Bundesgerichtshof stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen
ID: 338782
Bundesgerichtshof stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte mehrfach den Geschlechtsverkehr (Oral-, Vaginal- und Analverkehr) erzwungen, und in weiteren Fällen vom Opfer gegen dessen Willen sexuelle Handlungen an sich vornehmen lassen. Der Angeklagte hatte der Geschädigten jeweils gedroht, deren Mutter umzubringen, wenn sie nicht mitmache oder ihn verrate. Darüber hinaus machte sich der Angeklagte jeweils die schutzlose Lage seines Opfers zu Nutze. Die junge Frau leidet seit ihrer Geburt an einer spastischen Lähmung beider Beine und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Auch kann sie eine Hand nicht bewegen. Sie konnte sich so der Übergriffe des Angeklagten weder ernsthaft erwehren noch sich entfernen, zumal der Angeklagte die Taten bewusst an Orten ausgeführt hat, an denen hilfsbereite Personen für die junge Frau nicht erreichbar waren.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Insbesondere durfte das Landgericht straferschwerend berücksichtigen, dass der Angeklagte in allen Fällen sowohl § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB* (Drohung) als auch § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB* (Ausnutzen einer schutzlosen Lage des Opfers) verwirklicht hat. Beide Tatvarianten stehen gleichrangig nebeneinander. Tendenzen, dieses gleichrangige Vorliegen der Begehungsvariante "Ausnutzen einer schutzlosen Lage" neben der Begehungsvariante "Drohung" zu verneinen, ist der Senat entgegengetreten. Eine derart einschränkende Auslegung des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB* könnte zu untragbaren Strafbarkeitslücken führen und wäre mit der vom Gesetzgeber gewollten Verbesserung des Schutzes behinderter Menschen vor erzwungenen sexuellen Übergriffen nicht zu vereinbaren. Der Schutz insbesondere von Behinderten, die zu den schwächsten und hilfsbedürftigsten Mitgliedern der Gesellschaft zählen, ist gesetzgeberisches Ziel. Der bewussten Verletzung auch dieses Rechtsguts kommt schulderhöhende Bedeutung zu.
Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 12. Januar 2011 ? 1 StR 580/10
Landgericht Landshut ? Urteil vom 22. Juni 2010 ? J KLs 20 Js 3838/09
Karlsruhe, den 31. Januar 2011
*§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 31.01.2011 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 338782
Anzahl Zeichen: 5089
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 289 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
Milcherzeuger und Molkereien ausgezeichnet ...
15. Thüringer Milchtag auf der Messe Erfurt Anlässlich des 15. Thüringer Milchtages heute (31.01.) auf der Messe Erfurt zeichnete Thüringens Agrarstaatssekretär Roland Richwien 18 Thüringer Milcherzeuger für beste Rohmilchqualität sowie vier Molkereien und zwei Direktvermarkter für hervo
Inszenieren, kreieren, visualisieren: Ladengeschäfte brauchen Wandkonzepte, die dem Kunden ins Auge fallen ...
Frankfurt am Main ? In der Großstadt reiht sich Ladenlokal an Ladenlokal: Cafés und Restaurants, Kleidungs- und Einrichtungsläden, Arztpraxen, Apotheken und Frisöre ringen um die Aufmerksamkeit und das Interesse der Passanten. "Wer da aus der Masse hervorstechen möchte, muss kreativ sein.
Wie schaffe ich es, kein Angebot von pauldirekt zu verpassen? ...
Der Online-Shopping-Club pauldirekt informiert seine Kundschaft über verschiedene Social Media Kanäle über neue Aktionen, Gutscheine und Produkte. Das Angebot von Online-Shopping-Clubs wie pauldirekt ändert sich täglich und wer sparen will, muss bei einigen Aktionen schnell zuschlagen. Da st
Phisher nutzen Einführung des neuen chipTAN-Verfahrens bei der Postbank aus ...
Berlin ? Mit neuen Phishing-Attacken nutzen Passwort-Diebe die Umstellung des Sicherheitssystems beim Online-Banking der Postbank aus. Das Kreditinstitut führt derzeit das neue chipTAN-Verfahren ein, das bis Mitte April zusammen mit dem mobileTAN-Verfahren künftig die papierenen TAN-Listen ? das s




