DGAP-News: BRAIN FORCE HOLDING AG: Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversamlung am 2. März 2011

DGAP-News: BRAIN FORCE HOLDING AG: Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversamlung am 2. März 2011

ID: 339318
(firmenpresse) - DGAP-News: BRAIN FORCE HOLDING AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
BRAIN FORCE HOLDING AG: Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversamlung
am 2. März 2011

01.02.2011 / 08:00

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BRAIN FORCE HOLDING AG
Wien, FN 78112 x
ISIN AT0000820659

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
13. ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING AG
am Mittwoch, dem 2. März 2011, um 10.00 Uhr,
im NH Hotel, 1220 Wien, Wagramer Straße 21.

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum
30.09.2010 mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands,
dem Corporate Governance-Bericht und dem vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichtüber das Geschäftsjahr 2009/2010.

2. Beschlussfassungüber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009/2010.

3. Beschlussfassungüber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009/2010.

4. Beschlussfassungüber die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010/2011.

6. Beschlussfassungüber

a) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß§65
Abs. 1 Z 4 und 8 AktG,

b) die Ermächtigung des Vorstands für die Veräußerung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung alsüber die Börse oder durch einöffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrecht der Aktionäre zu
beschließen,

c) die Ermächtigung des Vorstands, die eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen,

d) die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands zum


Erwerb eigener Aktien gemäß§65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 14.05.2009 zum 6. Punkt der
Tagesordnung.

7. Beschlussfassungüber

a) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit
zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital
2011],

b) die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäßHauptversammlungsbeschluss
vom 11.05.2006,

c) dieÄnderung der Satzung in '§5 Genehmigtes Kapital'.

8. Beschlussfassungüber die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente
im Sinne des§174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs-
und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft
einräumen können, auszugeben.

9. Beschlussfassungüber

a) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß§159
(2) Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes
Kapital 2011],

b) dieÄnderung der Satzung durch Einfügung einer neuen Bestimmung '§5a
Bedingtes Kapital'.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 9. Februar 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1030 Wien,
Karl-Farkas-Gasse 22, Abteilung Investor Relations,
Frau Severin Henkel-Schedl, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,

- Corporate Governance-Bericht,

- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

- Bericht des Aufsichtsrates,


jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9,

- Bericht des Vorstands zu TOP 6 - Erwerb eigener Aktien 2011,
Bezugsrechtsausschluss,

- Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Genehmigtes Kapital 2011,
Bezugsrechtausschluss,

- Bericht des Vorstands zu TOP 8 und 9 - Finanzinstrumente im Sinne des§174 AktG, Bedingtes Kapital 2011, Bezugsrechtausschluss.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
spätestens ab 9. Februar 2011 außerdem im Internet www.brainforce.com
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.


Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem.§§109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 9. Februar 2011 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse 22, Mag. Thomas
Melzer (CFO), zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß§10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nichtälter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich derübrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründungübermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. Februar 2011
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 263 09 09 - 40 oder an
1030 Wien, Karl-Farkas-Gasse 22, Mag. Thomas Melzer (CFO), oder per E-Mail
InvestorRelations@brainforce.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß§10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nichtälter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich derübrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunftüber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationenüber diese Rechte der Aktionäre nach den§§109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.brainforce.com zugänglich.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und derübrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 20. Februar 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß§10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 25. Februar 2011 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post BRAIN FORCE HOLDING AG
z.Hd. Frau Severin Henkel-Schedl
Karl-Farkas-Gasse 22
1030 Wien,

Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000820659 im Text angeben)

Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 76

Per E-Mail: anmeldung.brainforce@hauptversammlung.at


Depotbestätigung gem.§10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

- Angabenüber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

- Angabenüber den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,

- Angabenüber die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000820659,

- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 20. Februar 2011 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durchÜbermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalbüber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post BRAIN FORCE HOLDING AG
z.Hd. Frau Severin Henkel-Schedl
Karl-Farkas-Gasse 22
1030 Wien,

Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 76

Per E-Mail: anmeldung.brainforce@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlichübergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 1.
März 2011 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Ein
Vollmachtformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.brainforce.com abrufbar. Hat ein
Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass
ihm Vollmacht erteilt wurde. Für dieÜbermittlung dieser Erklärung gilt§10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriftenüber die Erteilung
der Vollmacht gelten sinngemäßfür den Widerruf der Vollmacht.


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 15.386.742 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.

Wien, im Jänner 2011
Der Vorstand




Kontakt:
BRAIN FORCE HOLDING AG
Thomas Melzer
Karl-Farkas-Gasse 22 / 4. OG
A-1030 Wien
t +43 (0)1 263 09 09 - 12
f +43 (0)1 263 09 09 - 40
investorrelations@brainforce.com


Ende der Corporate News

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01.02.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BRAIN FORCE HOLDING AG
Karl-Farkas-Gasse 22 / 4. OG
A-1030 WienÖsterreich
Telefon: +43 (0) 1 2630909-0
Fax: +43 (0) 1 2630909-40
E-Mail: investorrelations@brainforce.com
Internet: www.brainforce.com
ISIN: AT0000820659
WKN: 919331
Börsen: Auslandsbörse(n) Wien (Amtlicher Handel / Official
Market)


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Datum: 01.02.2011 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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