Das sind die Rechte der Urlauber

Das sind die Rechte der Urlauber

ID: 339593

Das sind die Rechte der Urlauber



(pressrelations) - ADAC: Sicherheit muss höchste Priorität haben

Derzeit rät das Auswärtige Amt von Reisen nach Ägypten ab. Viele Ägypten Urlauber wissen laut ADAC nicht, ob sie von einer Reisebuchung kostenfrei zurücktreten können. Aus rechtlicher Sicht ist nach Ansicht von ADACExperten ein solcher Reiserücktritt für Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez sowie in die urbanen Zentren im Landesinneren und im Nildelta gerechtfertigt.

Denn eine für den Urlauber kostenfreie Kündigungsmöglichkeit des Reisevertrages besteht, wenn "höhere Gewalt" vorliegt. Darunter versteht man ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf "höhere Gewalt" beruft keinen Einfluss hat. Außerdem muss ein unzumutbares Sicherheitsrisiko bestehen. Dies trifft für die genannten Städte und das Nildelta zu.

In den Tourismuszentren am Roten Meer ist die Rechtlage für eine kostenlose Stornierung umstritten. Dort ist die Situation laut Auswärtigem Amt noch ruhig.

Dennoch besteht nach Ansicht des ADAC bereits jetzt ein unzumutbares Sicherheitsrisiko in den Tourismushochburgen, denn:

? die weitere Entwicklung ist nicht vorhersehbar,
? es ist nicht sicher, dass Plünderungen oder sogar Ausgangssperren auf die Großstädte beschränkt bleiben ,
? Gewalt und Kriminalität könnten auf die Tourismuszentren übergreifen,
? Versorgungsengpässe können nicht mehr ausgeschlossen werden.

Der kostenfreie Rücktritt von unmittelbar bevorstehenden Reisen in diese Gebiete dürfte somit gerechtfertigt sein. Ob Reisen zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos storniert werden können, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung sowie den weiteren Informationen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes ab.

Viele Reiseveranstalter zeigen sich derzeit kulant: Sie entlassen die Kunden kostenfrei aus dem Reisevertrag, bieten eine Umbuchung an und haben für die nächsten Tage Flüge nach Ägypten gestoppt. Dennoch gibt es kleinere Unternehmen, die immer noch auf einem Reiseantritt bestehen. Der ADAC fordert alle Reiseveranstalter auf, kulant zu reagieren. Die Sicherheit der Reisenden muss jetzt höchste Priorität haben.




ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel. (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neues Design und aktualisierte Technik für den C 63 AMG BahnCard 25 für 25 Euro jetzt vier Monate testen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 01.02.2011 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 339593
Anzahl Zeichen: 2668

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 186 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das sind die Rechte der Urlauber"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z