Sarah Connor: Unzulässige Bildveröffentlichung
ID: 339980
wir zeigen an, dass wir die Sängerin Sarah Connor und Herrn
Florian Fischer vertreten. Namens und in Vollmacht unserer Mandanten
teilen wir mit:
Am 31. Januar 2011 wurde über youtube ein 43-sekündiger Videoclip
mit Herrn Wasiem Taha, Künstler-Pseudonym "Massiv", unter dem Titel
"Massiv BGB2 Ansage (+ Sarah Connor Diss)" veröffentlicht.
Gegen Ende des Videoclips wird ein Bild unserer Mandantin
gezeigt, das unsere Mandantin in ihrem geschützten Privatbereich im
Urlaub auf einem Boot zeigt. Sie trägt Badebekleidung und ihr
Bikini-Oberteil ist dabei leicht zur Seite geschoben, so dass die
teilweise entblößte Brust unserer Mandantin zu sehen ist. Das Bild
ist im Rahmen des Urlaubs von dem Lebensgefährten und Manager unserer
Mandantin, Herrn Florian Fischer aufgenommen worden. Das gezeigte
Foto unserer Mandantin war auf dem privaten Laptop Herrn Fischers
gespeichert. Dieser Laptop wurde Herrn Fischer vor einiger Zeit
gestohlen.
Die Veröffentlichung dieses Bildes stellt u.a. einen
schwerwiegenden Eingriff in die Privat- und Intimsphäre unserer
Mandantin dar. Die Veröffentlichung und auch der Weitervertrieb der
Fotografie sind daneben auch strafrechtlich relevant.
Unsere Mandantin hat daher u.a. einen Anspruch auf Unterlassung
der Veröffentlichung und Verbreitung von Abbildungen ihrer Person
gemäß §§ 823 II, 1004 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG.
Wir gehen davon aus, dass diese Aufnahme angeboten wird. Wir
fordern Sie auf, es zu unterlassen, die Aufnahmen zu veröffentlichen
oder zu verbreiten oder dies durch Dritte besorgen zu lassen. Wir
sind beauftragt, gegen jedwede Veröffentlichung der Aufnahmen ohne
weitere Ankündigung umfassend gerichtlich vorzugehen.
Überdies verstößt die Veröffentlichung und Verbreitung der
Aufnahmen unter anderem auch gegen die Ziffer 8 des Pressekodex des
Deutschen Presserates. Wir appellieren daher auch an Ihre
journalistische Verantwortung und fordern Sie auf, von der
Veröffentlichung der Aufnahmen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Heinz
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Rechtsanwälte
Heinz, v. Rothkirch, Nachtwey
AP: RA Heinz oder RA v. Rothkirch
Tel.: 0421 222100
email: heinz@medien-kanzlei.eu
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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.02.2011 - 17:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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Berlin
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
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steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
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