Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Politik im Datenschutz-Dilemma - Gesetzgeber soll sich zur Datensparsamkeit bekennen
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Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Politik im Datenschutz-Dilemma - Gesetzgeber soll sich zur Datensparsamkeit bekennen
'Schon heute wird jedes Gesetz durch den unabhängigen Nationalen Normenkontrollrat auf mögliche bürokratische Auswirkungen hin geprüft. Eine ähnliche Prüfung sollte auch im Hinblick auf die zu erwartenden negativen Konsequenzen für den Datenschutz der Bürger erfolgen', fordert Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org). Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die sich für die Verbesserung des Datenschutzes im Internet sowie die Stärkung von Bürgerrechten im Online-Zeitalter einsetzt, sieht die Politik beim Thema Vorratsdatenspeicherung in einem Datenschutz-Dilemma.
'Einerseits werden Politiker ? darunter auch Minister ? zu Recht nicht müde, von der Internet-Wirtschaft Datensparsamkeit einzufordern. Andererseits fordern zum Teil die gleichen Politiker, dass Internet-Anbieter mehr Daten speichern sollen, als sie zur Abwicklung ihrer Dienste tatsächlich benötigen. Und das auch noch auf Vorrat', skizziert der naiin-Vorsitzende die Lage. Die seit über 10 Jahren bestehende Organisation, die von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft getragen wird, fordert nun vom Gesetzgeber ein klares Bekenntnis zum Grundsatz der Datensparsamkeit.
In dem jüngst von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Eckpunktepapier sieht naiin den Einstieg in die Vorratsdatenspeicherung: 'Die Justizministerin hat einige ihrer Positionen aufgegeben und will nun im Internet-Bereich das Quick-Freeze-Verfahren mit der klassischen Vorratsdatenspeicherung kombinieren. Sie selbst schlägt nun die anlassunabhängige, siebentägige Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten aller Internet-Nutzer vor', erklärt Grabowski. Werde dieser Vorschlag so umgesetzt, könne jede künftige Regierung die Speicherfristen mit Zustimmung des Gesetzgebers nach Belieben verlängern und ausweiten.
Weitere Informationen unter www.naiin.org
Über naiin - no abuse in internet e.V.
naiin - no abuse in internet (Aussprache: 'nein') wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.
naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.deerreichbar.
Internet: www.naiin.org
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naiin - no abuse in internet e.V.
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D-10179 Berlin
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Tel.: 030 / 2009 51 330
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Datum: 01.02.2011 - 17:45 Uhr
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