Irreführende und falsche Behauptungen von Stiftung Warentest zum ALgentest: „Die grüne Gefahr“
Obwohl die Stiftung Warentest eine unabhängige und seriöse Institution ist, veröffentlicht diese wissentlich falsche Information und begibt sich auf das Niveau einer Boulevardpresse. Es liegen seit vielen Jahren wissenschaftliche Studien über die Unbedenklichkeit von Microcystinen in einer gewissen Menge vor, aber Stiftung Warentest zieht es vor diese Ergebnisse zu unterschlagen und nimmt eine Verunsicherung des Verbrauchers wissentlich in Kauf. Diese Verfahrensweise ist nicht neutral, noch objektiv und die notwendigen Sachkunde scheint bei Frau Dr. Sauer auch zu fehlen. Die Annahme ist naheliegend dass die Stiftung Warentest nur ein Instrumentarium für Panikmache ist. Schade Stiftung Warentest!
Diese Behauptung ist nachweislich falsch, denn es kommt auf die zugeführte Menge der Microcystine an. Insbesondere verschweigt Stiftung Warentest Ihren Lesern, dass sich bereits die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die zuständige kanadische Gesundheitsbehörde (Health Canada) mit der Zufuhr von Microcystin über Algenpräparate ausführlich beschäftigt haben und einen sicheren Grenzwert für die Zufuhr von Microcystin-Werten festgelegt haben. Sowohl die WHO, wie auch die zuständigen Behörden in Kanada (Health Canada) und das Oregon Health Devision und Oregon Department of Agriculture haben einen sicheren Grenzwert bei der Zufuhr von 1 µg/g Microcystin festgelegt. Produkte, die diesen Grenzwert einhalten, werden als sicher und ausdrücklich nicht gesundheitsschädlich eingestuft.
Diesen Vorgaben der WHO der Senat Commission on Food Safety und der deutschen Lebensmittelüberwachung entsprechen die AFA Produkte von HANNES" diesen Ansprüchen.
Es ist davon auszugehen, dass die Allgemeinheit ein Interesse an sachlicher und objektiver Beurteilung hat und dem Interesse des Betroffenen gegenüber dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit dann Vorrang zukommt, wenn die Beurteilung durch die Stiftung Warentest unsachlich oder willkürlich ist (OLG Frankfurt am Main, 1974, 1568; OLG Stuttgart, 1964, 595,596; OLG Düsseldorf BB 1982, 62). Diese den Veröffentlichungen der Stiftung Warentest zugrunde liegenden Untersuchungen müssen neutral, objektiv mit der notwendigen Sachkunde und mit dem Bemühen um Richtigkeit vorgenommen werden (BGHZ 65, 325, 334).
Eine ausführliche Stellungnahme kann über folgende URL eingesehen werden: http://www.hannes-pharma.de/stellungnahma_afa.htm
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Datum: 02.02.2011 - 20:45 Uhr
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Freigabedatum: 03.02.2011
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