Versicherungen drücken Unfallkosten durch Verweis auf freie Werkstatt
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Versicherungen drücken Unfallkosten durch Verweis auf freie Werkstatt
"Bei Fahrzeugen bis zum Alter von drei Jahren ist der Verweis auf eine freie Werkstatt unzumutbar. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem ?VW-Urteil? vom 20.10.2009 keine rechtlichen Bedenken, bis zu diesem Wagenalter der Abrechnung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde zu legen", erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ist der Wagen von der markengebundenen Fachwerkstatt "scheckheft-gepflegt", können die Stundensätze der Markenwerkstatt auch bei älteren Fahrzeugen angewandt werden. "Voraussetzung ist allerdings der zeitlich durchgehende Nachweis durch das Inspektionsheft und die Rechnungen der Vertragswerkstatt", betont Blumenthal.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Verweis auf eine preiswertere freie Werkstatt laut Bundesgerichtshof möglich. Zusätzliche Voraussetzung: Die Werkstatt muss mühelos erreichbar und ohne Einschränkungen zugänglich sein. Blumenthal ergänzt: "Außerdem muss die Reparatur gleichwertig sein. Hierzu definierte das Landgericht Mannheim in einem aktuellen Urteil, dass eine meistergeführte freie Werkstatt dann einer markengebundenen Fachwerkstatt gleichwertig ist, wenn sie vom Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik zertifiziert ist und in erheblichem Umfang im Auftrag von Vertragswerkstätten PKW-Unfallschäden repariert. Selbstverständlich muss sie dabei Original-Ersatzteile verwenden." (LG Mannheim, Urteil vom 22. 10. 2010, Az.: 1 S 163/09)
Einfacher ist es, wenn der Betroffene den Schaden nicht fiktiv abrechnet, sondern das Fahrzeug real reparieren lässt. Dies kann er immer durch eine markengebundene Fachwerkstatt erledigen lassen. In diesem Fall erhält er die vollen Reparaturkosten sogar einschließlich der Mehrwertsteuer, die er bei fiktiver Abrechnung von Anfang an nicht beanspruchen kann.
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Datum: 03.02.2011 - 13:45 Uhr
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