Deutsche Post DHL mit erfolgreichem Engagement im weltweiten Datenschutz
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Deutsche Post DHL mit erfolgreichem Engagement im weltweiten Datenschutz
Die Deutsche Post DHL ist damit das erste deutsche Unternehmen, dessen verbindliche unternehmensweite Datenschutzregelung (Binding Corporate Rules) nach einem umfassenden Konsultationsverfahren zwischen den Datenschutzbehörden der Europäischen Union anerkannt wurde.
Das Genehmigungsschreiben hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gestern Walter Scheurle, Mitglied des Vorstands der Deutschen Post DHL, in Berlin überreicht.
Nachweis erbracht
Deutsche Post DHL ist ein global agierender Konzern mit rund 500.000 Beschäftigten in 220 Ländern und Territorien. Dazu gehört auch ein grenzüberschreitender Austausch von Kunden- und Beschäftigtendaten. Bei einer Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangt das Bundesdatenschutzgesetz jedoch den Nachweis eines angemessenen Datenschutzniveaus.
Gemäß § 4 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes kann die zuständige Aufsichtsbehörde die Datenübermittlung auf Basis verbindlicher Unternehmensregelungen genehmigen. Die Deutsche Post DHL hat die hierfür notwendigen Garantien hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten und der damit verbundenen Rechte Betroffener in ihrer Privacy Policy festgelegt und die Durchsetzungsmöglichkeiten nachgewiesen.
Ansprechpartner
Uwe Bensien
Pressesprecher: Unternehmensbereich BRIEF, Personalthemen
Deutsche Post DHL
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn
Tel.: (0228) 182 9944
Fax: (0228) 182 9880
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Datum: 03.02.2011 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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