Bundesregierung plant Verbot des Vaterschaftstests Europa, das ist Deutschland
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Werden Vaterschaftstests weiterhin legal bleiben?
Neben der Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung plant die deutsche Justizministerin anscheinend aber auch ein europaweites Verbot für den privaten Vaterschaftstest. Dahinter steht möglicherweise die Absicht des deutschen Staates eine absolute, monopolartige Kontrolle über den Bereich des Abstammungstests zu erhalten. Offen bleibt dabei, wie die deutsche Ministerin die liberalen Briten oder Niederländer überzeugen möchte, den privaten Vaterschaftstest zu verbieten und unter Strafe stellen zu wollen. Ein solches Unterfangen ist kaum vorstellbar und wohl auch nicht realisierbar.
Als Vorbild mag hier Frankreich gelten. In Frankreich ist der private Vaterschaftstest verboten. Der Test ist dort nur mit einer gerichtlichen Erlaubnis möglich. Als Strafe nennt der Code Pénal ein Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Geldstrafe. Ein ähnliches Strafmaß in Deutschland dürfte die sowieso schon angespannte Lage der Kindergeburten in Deutschland weiter verschärfen.
Es ist kaum damit zu rechnen, dass ein in Haft sitzender Familienvater (er sitzt, weil er einen Vaterschaftstest gemacht hat) die Geburtenrate erhöhen, geschweige denn, sich um sein Kind kümmern kann. Immerhin werden bei 10 getesteten Familienvätern 8 als die wahren, biologischen Väter identifiziert.
Bleibt noch die Frage offen, wen der Staat schützen will wenn man dem Vater verbietet herauszufinden, ob er der biologische Vater ist. – Was ist dann eigentlich mit der Mutter, die Proben von zwei möglichen Vätern untersuchen lässt, wenn sie selbst nicht weiß, wer der Erzeuger ist? Wird sie dann nach der geplanten Gesetzgebung auch inhaftiert werden müssen oder handelt es sich um ein asymmetrisches Gesetz?
bj-diagnostik GmbH
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Datum: 22.08.2007 - 17:23 Uhr
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