Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen / Ab 2011: Wahlrecht zwischen Förderprogrammen und Steuerermäßigung
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Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
informiert:
Wer in seinem Haushalt anfallende Reparaturen, Wartungs- und
Renovierungsarbeiten von Handwerksbetrieben ausführen lässt, kann
dafür einen Steuernachlass erhalten. Begünstigt sind z.B.
Schornsteinfegergebühren, Heizungswartungen, Elektro- und
Sanitärreparaturen, Maler- und Bodenlegerarbeiten, aber auch
Modernisierungsmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern, die
Erneuerung der Heizungsanlage oder die Neueindeckung des Daches.
Zwar werden die Materialkosten nicht berücksichtigt. Von den
berechneten Lohnkosten werden aber 20 Prozent - maximal 1.200 Euro
pro Jahr - direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Soli und
Kirchensteuer vermindern sich entsprechend. Voraussetzung dieser
Steuerermäßigung ist aber, dass die Lohnanteile in der Rechnung
ausgewiesen sind, und dass die Rechnung unbar - am Besten per
Überweisung - bezahlt wird. "Bei Barzahlung gibt es keinen
Steuernachlass", erklärt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender des
größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins VLH. Denn die Steuermäßigung
ist zur Eindämmung der Schwarzarbeit geschaffen worden.
Für ab 01.01.2011 ausgeführte und bezahlte Handwerkerleistungen
gibt es noch eine weitere Einschränkung, weiß Strötzel zu berichten.
Alle öffentlich geförderten Maßnahmen, für die ein steuerfreier
Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen
wird, sind nun von der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
ausgeschlossen worden. Damit soll verhindert werden, dass dieselbe
Maßnahme aus öffentlichen Kassen doppelt begünstigt wird. Neben dem
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank betrifft die
Neuregelung jetzt auch Förderprogramme wie "Altersgerecht umbauen",
die Förderung energetischer Renovierung oder vergleichbare Programme
der Länder oder Kommunen.
Der Ausschluss der Steuerermäßigung greift allerdings nur bei
tatsächlicher Inanspruchnahme eines zinsverbilligten Darlehens bzw.
tatsächlichem Erhalt eines steuerfreien Zuschusses. "Man sollte also
genau abwägen, ob man mit dem Förderprogramm oder dem Steuernachlass
besser fährt" empfiehlt Strötzel.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast
500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.
Dieser Pressetext steht auch im Internet unter
"http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=331" zum Download
bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse
Pressekontakt:
Kontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de
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Datum: 07.02.2011 - 09:16 Uhr
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