Ohne Notar- oder Maklerkosten zum Eigenheim: Aus einer Zwangsversteigerung Immobilien günstig erwerb
Gläubiger und Schuldner müssen vielerorts nahezu machtlos zuschauen, wenn bei einer Zwangsversteigerung Immobilien, Eigentumswohnungen oder Grundstücke zum Teil weit unter dem angegebenen Verkehrswert den Besitzer wechseln. Da beim Kauf einer Immobilie über eine Zwangsversteigerung lediglich Verfahrens- und keine Notar- oder Maklerkosten anfallen, stellt diese Form des Eigentumerwerbs eine sehr interessante Alternative zum "herkömmlichen" Immobilienkauf dar.
Deutschlands führendes Internetportal für Zwangsversteigerungen, vom Amtsgericht direkt beauftragt(firmenpresse) - Nutznießer sind allerdings leider oftmals nur Schnäppchenjäger, die mit ein paar Renovierungsarbeiten und dem anschließenden Weiterverkauf die "schnelle Mark" machen, während die breite Öffentlichkeit in der Regel die Zwangsversteigerungstermine kaum wahrnimmt.
Das soll sich nun ändern: Das Expertenportal für Zwangsversteigerungen www.immobilienpool.de veröffentlicht im Auftrag deutscher Amtsgerichte die Zwangsversteigerungen von Immobilien im Internet - kostenlos für jedermann, inkl. dem Verkehrswertgutachten zum Download als PDF - Datei.
Gleichzeitig werden alle wichtigen Fragen der Interessenten zu diesem Thema ausführlich beantwortet und interessante Tipps verraten. Hier ein kleiner Auszug aus der Rubrik "Zwangsversteigerung - Fragen über Fragen“
1) Wer darf bei einer Versteigerung mit bieten?"
-> Es darf jeder mit bieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB.
2) Müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um in einer Zwangsversteigerung mit bieten zu dürfen?
-> Um ein Gebot abgeben zu können, müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
3) Können auch Ausländer teilnehmen und mit bieten?
-> Teilnehmen und bieten kann dem Grunde nach jeder, der die Voraussetzungen unter 1. und 2. erfüllt, unabhängig von seiner Nationalität. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Erwerb von Grundbesitz keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität des Erwerbers.
4) Kann ich für eine andere Person als Stellvertreter bieten, z.B. Ehepartner, Freund, Geschäftspartner etc.?
-> Sie dürfen grundsätzlich für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt das unterschiedlichen Voraussetzungen. So benötigen Sie in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklärung und Einverständnis der vertretenen Person anerkannt.
5) Ist es möglich, gemeinsam mit einer anderen Person ein Objekt zu ersteigern?
-> Sind beide Personen bei der Versteigerung anwesend, müssen Sie dem Vorsitz führenden Rechtspfleger bei Abgabe Ihres Gebots mitteilen, dass es sich um ein gemeinsames Gebot handelt. Dabei sind Angaben zum Beteiligungsverhältnis erforderlich. Erhalten Sie den Zuschlag, werden Sie auch gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Möchten Sie als Eigentümer gemeinsam mit einer anderen Person im Grundbuch eingetragen werden, die nicht an der Versteigerung teilnimmt, benötigen Sie auch in diesem Falle eine notariell beglaubigte Bietvollmacht (gilt auch f ür Ehepartner).
6) Kann ich auch für (m)ein Unternehmen teilnehmen?
-> Treten Sie als Vertreter einer juristischen Person auf, so benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht bzw. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. 4 Wochen alt).
Weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie im Internet unter www.immobilienpool.de. Wenn Sie zum ersten Mal an einer Zwangsversteigerung teilnehmen möchten, hier noch ein paar Tipps:
- Gehen Sie ruhig zur der einen oder anderen Zwangsversteigerung und schauen Sie sich das Versteigerungsgeschehen in aller Ruhe und ohne persönlichen Druck an.
- Sind Sie an einem bestimmten Objekt ernsthaft interessiert, lesen Sie sich unbedingt das Gutachten aufmerksam durch. Dadurch vermeiden Sie es, Dinge zu übersehen, die für Ihren Entschluss, als Bietinteressent bei der Versteigerung mit dabei zu sein, von Bedeutung sind.
- Bestimmen Sie vor der Versteigerung Ihr maximales Höchstgebot und halten Sie daran fest. Gehen Sie in keinem Fall über Ihr vorher festgesetztes Limit, auch wenn es noch so schwer ist. Bedenken Sie, dass Sie die Entscheidung einen bestimmten Preis nicht zu überschreiten, in aller Ruhe getroffen haben. Überlassen Sie nun den anderen Bietern das Feld.
Weitere Expertentipps finden Sie auf www.immobilienpool.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Immobilienpool.de e.K. wurde im Dezember 2002 von Herrn Jürgen Grether mit der Absicht gegründet, die Veröffentlichung der Zwangsversteigerungen von Immobilien für die Amtsgerichte erfolgreich durchzuführen. Hierfür wurde eine technisch flexible und höchst komplexe Datenbanklösung in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Forschungszentrums Karlsruhe und Dozent an der FH Karlsruhe, Herrn Prof. Dr. Andreas Schmidt, sowie Fachleuten aus Zwangsversteigerungen, Internet und Immobilienvermarktung entwickelt. Mit dieser Dienstleistung soll sichergestellt werden, dass die Wiederholung der Zwangsversteigerungstermine der Amtsgerichte auf ein Minimum reduziert und die Erlöse aus den jeweiligen Zwangsversteigerungen auf einen maximalen Betrag gesteigert werden.
immobilienpool.de e.K.
Schillerstr. 54
76135 Karlsruhe
Tel. 0721-6633690
Fax 0721-66336999
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Datum: 23.08.2007 - 12:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 34344
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marc Eisinger
Stadt:
Karlsruhe
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Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.08.2007
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