Die Rürup-Rente - Basisrente für Selbstständige
ID: 343471
Rentenförderungen auch für Selbstständige – Rürup-Rente (Basisrente)
Baron Investment - Beratung zur Rürup-Rente(firmenpresse) - Die Riesterrente ist für Arbeitnehmer ein großer Erfolg geworden und seit 2001 ist die Anzahl der Verträge von 1,4 Mio. auf über 15 Mio. in 2010 angewachsen (Quelle: BMAS). Leider können selbstständig tätige Personen oder Freiberufler nicht von den Riesterfördermöglichkeiten profitieren.
Deshalb wurde als Pendant für die Selbstständigen die staatlich geförderte Rürup-Rente eingeführt. Rürup kann auch von Angestellten, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ebenfalls als eine zusätzliche Option für die Altersvorsorge genutzt werden. Selbstständige können den vollständigen Freibetrag für Rürup-Verträge ausschöpfen, im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die bereits in die Rentenversicherung einzahlen. Singles können bis zu 20.000,- € und Verheiratete bis zu 40.000,- € in einen Rürup-Vertrag einzahlen, um die staatlichen Förderungen zu nutzen.
Von den Beiträgen werden bis zu 70% in erstem Jahr steuerlich anerkannt. Jährlich steigert sich dies um 2%, so dass dann ab 2025 die vollständigen Beiträge angesetzt werden können. Einzahlungen in bereits bestehende Versorgungswerke werden angerechnet, es verringert sich dann der Beitrag, der abgesetzt werden kann. Um die Rürup-Förderung zu erhalten müssen gewisse Vorgaben eingehalten werden. Die Auszahlung des Vertrages erfolgt durch eine lebenslange Rente – keine Einmalauszahlung. Im Vertrag muss zwingend eine Hinterbliebenenregelung in den Vertrag aufgenommen werden und eine Übertragung des Vertrages zu Lebzeiten ist nicht möglich.
Die Ansprüche aus dem Vertrag sind geschützt vor Pfändungen und vor Hartz-IV, was gegebenenfalls ein Vorteil sein kann. Im Falle der Arbeitslosigkeit kann das Arbeitsamt verlangen, dass Sparguthaben, Wertpapiere, Investmentfonds aufgelöst werden und der Lebensunterhalt erst einmal darüber abgedeckt wird. Die Rürup-Rente beziehungsweise die Produkt für die Rente werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht in Anspruch genommen, und dadurch bleibt diese Rentenvorsorge ein Leben lang unangetastet.
Eine Auszahlung der Altersrente ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich. Die Rürup-Rente ist durch flexible Einzahlungsmöglichkeiten und hohe Steuervorteile ein attraktives und langfristiges Produkt für die Altersvorsorge.
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Baron Investmentvertriebsgesellschaft mbH
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20354 Hamburg
Telefon: 0800 22 7 66 00
Telefax: +49 (0)40 / 18 04 074-77
email: info(at)baron-investment.com
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Datum: 07.02.2011 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 343471
Anzahl Zeichen: 2393
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Achim Püttmann
Stadt:
München
Telefon: 089/20001-8532
Kategorie:
Versicherungen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.02.2011
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