Arbeitslos und kreditunwürdig: Ein hartes Los!
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Die Arbeitslosigkeit ist ein hartes Los, von dem zahlreiche Menschen betroffen sind. Fehlt ein regelmäßiges Einkommen, welches auch dem gewohnten Lebensstandart gerecht wird, sinkt das Selbstwertgefühl und der Mut einen neuen Job zu finden, schwindet mit der Zeit immer mehr.
War man vor der Arbeitslosigkeit gerade noch in der Lage die Raten problemlos zu tragen, ist dies als Erwerbsloser meist gar nicht mehr zu bewältigen. Möchte man als Arbeitsloser einen Kredit aufnehmen, stehen die Chancen sehr schlecht. Wer arbeitslos ist, gilt in der Regel als nicht kreditwürdig. Es gibt zwar Kreditunternehmen, die auch im Falle der Arbeitslosigkeit einen Kredit bewilligen, doch irgendwelche Sicherheiten muss man in jedem Fall vorweisen können.
Eine Chance kann man haben, wenn ein Bürge mit ins Spiel gebracht wird. Unter einer Bürgschaft versteht man einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Kreditgeber will sich in diesem Sinne durch einen Bürgen für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern.
Kreditgeber legen bei der Kreditvergabe einen großen Wert auf die Fähigkeit des Kreditnehmers die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften erbringen zu können. Besonders wenn es sich um mittel- oder langfristige Kredite handelt, wird die Stellung der Kreditsicherheiten höher eingestuft. Man unterscheidet zwischen den „weichen“ Sicherheiten, wozu neben den Bürgschaften auch Patronatserklärungen zählen, und den „harten“ Sicherheiten, welche z.B. die Grundpfandrechte, die Bardeckung, die Verpfändung von Guthaben oder Effekten umschließen.
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Bereitgestellt von Benutzer: yung
Datum: 08.02.2011 - 13:29 Uhr
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Ansprechpartner: Patrick Berger
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Innsbruck
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Kategorie:
Finanzierung & Kredite
Meldungsart: Finanzinformation
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Freigabedatum: 08.02.2011
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