Bahn für mehr Wettbewerb im Nahverkehr gut gerüstet

Bahn für mehr Wettbewerb im Nahverkehr gut gerüstet

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Bahn für mehr Wettbewerb im Nahverkehr gut gerüstet



(pressrelations) - BGH-Entscheidung schafft Klarheit für den deutschen Nahverkehrsmarkt ? Zukunft des Regionalverkehrs an Rhein und Ruhr erneut auf dem Prüfstand

(Karlsruhe, 8. Februar 2011) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute dem Nachprüfungsantrag des Bahn-Wettbewerbers Abellio stattgegeben und die vertragliche Einigung zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB Regio NRW zur Zukunft des Nahverkehrs an Rhein und Ruhr für unwirksam erklärt. Abellio, ein Tochterunternehmen der Niederländischen Staatsbahn (NS), hatte Beschwerde gegen die im Jahr 2009 zwischen VRR und Regio NRW geschlossene Vereinbarung eingelegt und damit grundsätzlich in Frage gestellt, ob die zuständigen Behörden wie bisher ein Wahlrecht haben, Verkehrsverträge direkt oder im Wettbewerb zu vergeben. Während Direktvergaben von Nahverkehrsstrecken im EU-Recht ausdrücklich zugelassen und europaweit gängige Praxis sind, waren sie in der deutschen Rechtssprechung bislang umstritten. Die Grundsatzentscheidung des BGH betrifft mehr als 30 aktuell bevorstehende direkte Streckenvergaben und hat daher weitreichende Bedeutung für den deutschen Nahverkehrsmarkt.

"Die Entscheidung des BGH schafft Rechtssicherheit in einer für den Nahverkehr entscheidenden Frage. Die Deutsche Bahn ist für mehr Wettbewerb in diesem Markt gut gerüstet. Denn seit langem werden mehr als zwei Drittel der deutschen Strecken im Wettbewerb vergeben und wir sind in diesen Verfahren durchaus erfolgreich", so Frank Sennhenn, Vorstandsvorsitzender der DB Regio AG. "Mit Blick auf unsere Fahrgäste an Rhein und Ruhr werden wir das Urteil nun in Ruhe bewerten und alle Handlungsalternativen sorgsam prüfen. Selbstverständlich stehen wir für Gespräche über eine neue zukunftsfähige und finanzierbare Lösung für den Revier-Nahverkehr jederzeit zur Verfügung."

Die nun für unwirksam erklärte Einigung zwischen DB Regio NRW und dem VRR war nach jahrelangem Rechtstreit im November 2009 unterzeichnet worden. Sie umfasste ein millionenschweres Investitionspaket für den Nahverkehr an Rhein und Ruhr. So sollten unter anderem im gesamten VRRGebiet ab 2012 ausschließlich moderne S-Bahnzüge im Einsatz sein.



Entzerrung von Knotenpunkten, mehr Sitzplatzkapazitäten und die Aufrüstung der Flotte im Regionalverkehr sollten für mehr Qualität und Pünktlichkeit sorgen.


Jürgen Kornmann
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Datum: 08.02.2011 - 17:45 Uhr
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