Streitthema Hausordnung: So klappt's auch mit den Nachbarn
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Nachbarn mitbekommt, als einem recht ist, kann das an den Nerven
zerren. Auch der Zwillingskinderwagen im Hausflur versperrt ständig
den Weg zum Fahrradkeller und sorgt für Frust. Wer was, wie lange, wo
und wie oft in einer Mietwohnung darf, regelt die Hausordnung. Sie
gilt als Richtschnur für ein angenehmes Miteinander. Doch an welche
Regeln müssen sich Mieter eigentlich halten?
Die Regeln des Zusammenlebens
Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften,
die die Rechte und Pflichten innerhalb gemeinsam genutzter Flächen
regelt: Sie enthält Ruhezeiten und Bestimmungen zum Schutz vor
Störungen zum Beispiel durch Hausmusik. Auch Schnee- und
Glatteisbeseitigung oder das Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern
können darin geregelt sein. Außerdem macht die Hausordnung Angaben
zur Treppenhausreinigung oder zur Benutzung von Waschküche,
Trockenboden, Speicher, Partyraum oder Garten.
Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mieters Meistens ist die
Hausordnung bereits Teil des Mietvertrages. In diesem Fall können die
Regelungen vom Vermieter nicht einseitig geändert werden. Das ist nur
mit Einverständnis der Mieter möglich. Auch reicht es nicht aus, wenn
der Vermieter neue Regelungen ohne vorherige Vereinbarung mit den
Mietern beispielsweise im Treppenhaus aufhängt. Ist die Hausordnung
hingegen kein Bestandteil des Mietvertrages, kann der Vermieter
einseitige Regelungen erlassen. Die Verpflichtungen des Mieters
bestehen bei dieser Variante jedoch ausschließlich darin, das
Mietobjekt sachgemäß zu behandeln und die Ordnung innerhalb der
Hausgemeinschaft zu erhalten. Besondere Verpflichtungen - etwa die
Treppenhausreinigung - sind nicht gültig. Hierfür muss der Mieter
vorher zustimmen.
Unwirksame Vorschriften
Es sind keine Regelungen erlaubt, die für eine Hausordnung
unangemessen sind oder den Mieter benachteiligen. Vorschriften sind
unwirksam, wenn sie zum Beispiel verbieten zu bestimmten Zeiten zu
duschen oder zu baden (Aber: Hier sind sich die Gerichte nicht
einig!), den Kinderwagen im Hausflur abzustellen, wenn der Wagen
sonst über mehrere Stockwerke oder in den Keller transportiert werden
müsste, Besuch nach 22 Uhr zu empfangen oder nur eine Stunde täglich
oder gar nicht zu musizieren.
Die Richter entscheiden regional allerdings sehr unterschiedlich,
was in einer Hausordnung stehen darf. Im Streitfall gilt es erst
einmal Ruhe zu bewahren: Eine Kündigung wegen einer unterlassenen
Treppenhausreinigung oder Fahrrädern, die entgegen der Hausordnung
abgestellt wurden, ist höchst unwahrscheinlich.
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Datum: 09.02.2011 - 12:10 Uhr
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