Berlinale: Deutschland, Österreich und die Schweiz unterzeichnen trilaterales Filmabkommen
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Berlinale: Deutschland, Österreich und die Schweiz unterzeichnen trilaterales Filmabkommen
Das Filmabkommen bietet einen rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von Produzenten der drei Staaten. Filme, die gemeinsam von deutschen, österreichischen und schweizerischen Co-Produzenten hergestellt werden, werden nach dem Abkommen grundsätzlich wie nationale Filme behandelt. Das Abkommen ist Ausdruck der guten trilateralen Beziehungen, die in wirtschaftlicher wie kultureller Hinsicht weiter ausgebaut werden sollen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat derartige Abkommen bereits mit 17 weiteren Staaten geschlossen.
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Datum: 10.02.2011 - 19:15 Uhr
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