Teure Wahlfreiheit / Wie Apotheken die "Mehrkostenregelung" umsetzen müssen
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nur von Herstellern erhalten, mit denen ihre Krankenkasse einen
Rabattvertrag abgeschlossen hatte. Seit Jahresbeginn dürfen sie nun
auch ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat wählen. Allerdings ist
die Apotheke verpflichtet, dem Kunden dann den vollen Preis zu
berechnen, berichtet die "Apotheken Umschau". Anschließend können die
Patienten die Quittung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Diese
erstattet den Betrag abzüglich einer Pauschale, deren Höhe sie selbst
festlegt. Wer die Option wahrnehmen möchte, sollte sich vorher bei
seiner Kasse über die Details erkundigen. Diese "Mehrkostenregelung"
ist ein Teil des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG), das
am 1. Januar 2011 in Kraft trat.
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Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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Datum: 11.02.2011 - 08:00 Uhr
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