Gutscheine als Sachbezug - BFH entscheidet positiv

Gutscheine als Sachbezug - BFH entscheidet positiv

ID: 346895

Der Bundesfinanzhof hat sich in drei Urteilen vom 11. November 2010 (Aktenzeichen: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) mit der Frage beschäftigt, ob Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine einkommensteuerlich als Barlohn oder als Sachbezug zu behandeln sind. Letzterer bleibt nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfrei. Mit den neuen Urteilen hat der BFH seine bisherigen Grundsätze für die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachlohn aufgegeben und diese neu definiert.



(firmenpresse) - Der BFH hatte folgende Streitfälle zu entscheiden:

Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern das Recht eingeräumt, auf seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich zu tanken.

Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres Geburtstages von ihrem Arbeitgeber Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette im Wert von jeweils 20 Euro erhalten.

Im dritten Fall durften die Arbeitnehmer mit den vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen jeweils 30 Liter Kraftstoff bei einer Tankstelle ihrer Wahl tanken und sich die Kosten dafür von ihm erstatten lassen.

Der BFH hat in sämtlichen Streitfällen Sachlohn angenommen. Die Frage, ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheide sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses – nämlich danach, welche Leistung der Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Die Unterscheidung sei nach der Art des Vorteils zu treffen, den der Arbeitgeber zusagt und der Arbeitnehmer damit beanspruchen kann. Die Art und Weise der Erfüllung des Anspruchs spiele dagegen keine Rolle.

Daraus folgt: Kann der Arbeitnehmer lediglich die Sachleistung selbst beanspruchen, kommt eine Steuerbefreiung für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG in Betracht. Dann ist es nach Ansicht des BFH auch unerheblich, ob der Arbeitgeber zur Erfüllung dieses Anspruchs selbst tätig wird oder dem Arbeitnehmer gestattet, die Sachen auf Firmenkosten bei einem Dritten zu erwerben. Deshalb lägen Sachbezüge auch dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbinde, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden. Seine bisher anders lautende Rechtsprechung (Urteil vom 27. Oktober 2004, Aktenzeichen: VI R 51/03) hat der BFH ausdrücklich aufgegeben.

Fazit: Die Finanzverwaltung wird ihre restriktive Haltung ebenfalls aufgeben müssen. Gutscheine sind daher grundsätzlich nach den Regeln für Sachbezüge zu besteuern.


www.ecovis.com
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.



Leseranfragen:

Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com



PresseKontakt / Agentur:

Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com



drucken  als PDF  Verfassungskonformität verbindlicher Auskünfte durch das Finanzamt Firmenverkauf mit Gewinn
Bereitgestellt von Benutzer: Tess
Datum: 11.02.2011 - 13:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 346895
Anzahl Zeichen: 2643

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 31 00 08 54

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 691 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gutscheine als Sachbezug - BFH entscheidet positiv"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft


Verfassungskonformität verbindlicher Auskünfte durch das Finanzamt ...
Auslöser der finanzgerichtlichen Entscheidung war die Klage einer IT-Unternehmerin. Sie hatte, die Umstrukturierung ihres Unternehmens planend, bei der zuständigen Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft zu den steuerrechtlichen Konsequenzen dieses Unterfanges bewirkt. Für seine Auskunft stellt

Neuregelung des Vorsteuerabzugs unternehmerischer Immobilien ...
Steuerrechtlich verfügen Gebäude oder Grundstücke über einen gemischt genutzten Charakter, wenn sie sowohl in unternehmerischer als auch privater Hinsicht genutzt werden. Die bis zum 31.12.2010 gültige Rechtslage bot dem Unternehmer mit dem vollständigen Einbezug der privaten Nutzung in die vo

Grundlagen der Steuerschuldstundung ...
Rechtliche Stundungsgrundlage ist § 222 AO. Er stellt die Stundung von Steuerforderungen in das Ermessen der zuständigen Finanzbehörden, sofern deren Einziehung zum Fälligkeitstermin für den Steuerschuldner einen erheblichen finanziellen Härtefall begründen würde und ihr Ausfall durch die St

Wirtschaftsmagazin Focus Money testet Steuerberater - Unsere Kanzlei gehört auch dieses Mal zu den TOP-Kanzleien ...
Zum wiederholten Male stellte Focus Money die Kompetenz der Steuerberater auf den Prüfstand. In der empirischen Erhebung zur Kompetenz und Fachspezialisierung von Steuerberatern wurden diesen, ausgearbeitet vom wissenschaftlichen Leiter des Münchener Instituts, zunächst Fragen zur Kanzlei ges


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z