Cumulus-Fonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR: Anleger haften nicht für Innenfinanzierungsdarlehen
Die bis dato von Hiobsbotschaften nicht gerade verschont gebliebenen Anleger des geschlossenen Cumulus Immobilienfonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR können aufatmen: Gemäß eines unlängst zu ihren Gunsten ergangenen Urteils des LG Frankenthal haften die Cumulus-Anleger nicht für die seinerzeit dem Fonds durch die EuroHypo AG gewährten und zwischenzeitlich zur Rückzahlung fällig gestellten Innenfinanzierungsdarlehen.
Auch Anleger anderer Cumulus/Imperial-Fonds von Nachhaftung betroffen
Für die Anleger des Cumulus-Fonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR bedeutet dies nun, dass sie nicht noch einmal Gelder in ein – laut der Zeitschrift kmi schon frühzeitig prognostiziert – zum Scheitern verurteiltes Anlagemodell nachschießen müssen. Doch nicht nur die Zeichner des Cumulus-Fonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR können von der Entscheidung des Landgericht Frankenthal profitieren: In einer Vielzahl von Cumulus- bzw. Imperial-Fonds droht den Gesellschaftern, seitens der innenfinanzierenden Banken in Nachhaftung genommen zu werden.
Prüfung von Rechtsansprüchen nach wie vor noch möglich
Cumulus-Anleger, die von einer Zahlungsforderung betroffen sind, sollten selbiger nicht ohne Weiteres nachkommen, sondern umgehend deren in Betracht kommenden Abwehransprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Darüber hinaus haben Anleger von Cumulus- und Imperial-Fonds nach wie vor noch die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegenüber den vorliegend involvierten Projektbeteiligten (Bank/Vertrieb/Fondsverantwortliche) überprüfen zu lassen. Vor dem Hintergrund der zum 31.12.2011 endenden Verjährungsfrist ist auch hier ein schnelles Handeln anzuraten.
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Datum: 11.02.2011 - 15:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 11.02.2011
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