Privathaftpflicht: Deliktfähigkeit und Aufsichtspflicht
Das Kinder fremdes Eigentum unabsichtlich beschädigen kann vorkommen. Je nach Alter des Kindesübernimmt die Privathaftpflicht die Regulierung des Schadens.
Privathaftpflicht: Deliktfähigkeit und Aufsichtspflicht(firmenpresse) - Die Fähigkeit, für eine unerlaubte Handlung verantwortlich gemacht zu werden, nennt man Deliktfähigkeit. Da Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres schuldunfähig sind, betrifft das auch den Bereich der Privathaftpflicht: Hat ein Geschädigter keinen Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung, eben weil ein Kind noch deliktunfähig ist, so entsteht auch gegenüber der Privathaftpflicht kein Leistungsanspruch.
Informationen zur Privathaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht.html
Bei Kindern, die mindestens sieben Jahre alt sind, kann die Haftung nur dann entfallen, wenn im Schadensfall die erforderliche Einsicht für ihr Tun oder Handeln fehlt. Und dieser Nachweis muss vom Geschädigten erbracht werden. Eine Ausnahme gibt es auch in diesem Bereich: Für alle Abläufe, die mit dem Straßenverkehr zu tun haben, muss ein Kind mindestens zehn Jahre alt sein, um überhaupt haftbar gemacht zu werden. Jüngere Kinder sind aufgrund ihres Alters noch gar nicht in der Lage, die Risiken des Straßenverkehrs richtig einzuschätzen. Das gilt allerdings nur für den Bereich des fließenden Verkehrs: Ein neunjähriges Kind, das ein parkendes Auto beschädigt, kann wiederum für den Schaden haftbar gemacht werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§828) gliedert die Deliktfähigkeit in drei Altersstufen. Bis zum siebten Geburtstag ist ein Kind generell nicht deliktfähig. Für den Bereich des Straßenverkehrs gilt dieses bis zu. Zehnten Geburtstag. Vom siebten bzw. zehnten Geburtstag bis hin zum 18. Geburtstag ist ein Kind bedingt deliktfähig. Es muss also im Einzelfall geprüft werden, inwieweit das Kind in einer Schadenssituation die Folgen seines Handelns absehen kann. Ab dem 18. Geburtstag ist man voll deliktfähig.
Aufsichtspflicht bedeutet, die Aufsicht über ein Kind zu haben. Verursacht ein Kind einen Schaden, kann in weiterer Folge derjenige haftbar gemacht werden, der die Aufsichtspflicht über das Kind hat. Das sind in der Regel die Eltern, aber auch je nach Einzelfall die Großeltern, Pflegeeltern, Tagesmütter oder Kindermädchen. Allerdings müssen die Aufsicht führenden Personen nur dann haften, wenn sie im groben Maße ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Ein fünfjähriger Junge, der beim Abstellen seines Fahrrades auf dem Gehweg einen Pkw beschädigt, kann also nicht haftbar gemacht werden: Er ist nicht deliktfähig. In der Privathaftpflicht ist es aber dennoch möglich, solche Schäden durch gesonderte Einschlüsse mit zu versichern.
Zündeln hingegen zwei Zehnjährige in einer Scheune und es kommt dabei zu einem Vollbrand, muss geprüft werden, ob die beiden Jungen die Folgen ihres Handels ansehen konnten. In vielen Fällen haben die Gerichte zugunsten der Geschädigten entschieden.
Um die Familie und auch die eigene bürgerliche Existenz vernünftig abzusichern, kommt man an der Privathaftpflicht nicht vorbei. Denn in vielen Fällen ist ein Schadensersatzanspruch berechtigt und die Verpflichtung zur Wiedergutmachung kann, je nach Art des Schadens, auch schnell das finanzielle Aus bedeuten.
Bildquelle: Freelancer0111, www.pixelio.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 360 Gesellschaften zusammen.
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen(at)iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de
Datum: 14.02.2011 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 347948
Anzahl Zeichen: 3371
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:
Bottrop
Telefon: (02041) 77 44 7 - 46
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 500 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Privathaftpflicht: Deliktfähigkeit und Aufsichtspflicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IAK GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Berufshaftpflicht für Heilweisen erfüllt eine wichtige Aufgabe: Wenn es durch einen Behandlungsfehler zu einer Schädigung des Patienten kommt, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen. Je nach Höhe der Forderung ist die gesamte finanzielle Existenz bedroht. Durch die Berufshaftpfl
Hundehaftpflicht für 49,90 Euro – ein Beitrag wie vor 10 Jahren ...
Der Versicherungsmakler iak GmbH bietet ab sofort über das Internetportal vergleichen-und-sparen.de einen weiteren Tarif zur Hundehaftpflicht noch günstiger an. Zusammen mit Adcuri, einem Tochterunternehmen der Barmenia, konnte eine neue Tarifvariante mit einem Beitrag von nur 49,90 Euro ausgehand
Mit der Hundeversicherung optimale Sicherheit für Ihren Vierbeiner ...
Hunde verfügen über einen ausgeprägten Jagdinstinkt und Spieltrieb. Wie oft erleben wir es, dass Hunde auf der Spur eines verräterischen Duftes wie ein geölter Blitz zwischen Hecken, Sträuchern oder Gräben verschwunden ist. Und nicht selten hat Bello sich Dinge geschnappt, die zum Zerkauen id
Weitere Mitteilungen von IAK GmbH
Die Sterbegeldversicherung bietet viele Varianten ...
Zur Sterbegeldversicherung gibt es eine umfangreiche Anzahl von Anbietern auf dem Markt. Für den Kunden ist es nicht immer einfach, die richtige Versicherung für sich selber oder für seine Verwandten (z. B. Eltern, Großeltern) zu finden. Grund genug, die Merkmale der verschiedenen Gesellschaften
Neues Gesetz zum Anlegerschutz: Banken müssen stärker auf Kundenbedürfnisse eingehen ...
München, 14. Februar 2011 - Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts haben Kundenbeschwerden für Banken zukünftig weitreichende Konsequenzen. In einem zentralen Register der Finanzaufsicht (BaFin) werden ab März 2011 alle 300.000
Benedikt Niemeyer gratuliert Günther + Schramm zum 80-jährigen Bestehen ...
Der Systemdienstleister für Stahl und Metall Günther + Schramm GmbH feiert sein 80-jähriges Firmenbestehen. Benedikt Niemeyer, Vorstandsvorsitzender der SCHMOLZ + BICKENBACH Gruppe, gratulierte der Tochtergesellschaft zum runden Geburtstag und lobte den im Jubeljahr gestarteten Ausbau des Geschä
"Targeting und alternative Marketinginstrumente werden immer wichtiger in der Pharmaindustrie" ...
Berlin - Bis zu 40% des Pharmaumsatzes kostet deren Verkaufsförderung (Vertrieb), bis zu 80% davon der Außendienst, in den letzte Jahren hat sich in vielen Außendienstorganisationen der Nutzen gegenüber dem Aufwand um 20% verschlechtert. Auslaufende Patente und die Gesundheitsreform bedrohen mas




