Internet-Sperren: Bundestag soll Zugangserschwerungsgesetz aufheben
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Internet-Sperren: Bundestag soll Zugangserschwerungsgesetz aufheben
Hierzulande sieht das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, das am 23. Februar 2010 in Kraft trat, die Einrichtung von Internet-Sperren vor. Bisher hat die Bundesregierung die Anwendung des Gesetzes per Ministererlass verhindert. Und auch vier der fünf Fraktionen im Bundestag haben sich mittlerweile klar gegen die gesetzlich verbindlichen Internet-Sperren ausgesprochen. 'Dennoch ist das Gesetz weiter in Kraft und damit schweben die Internet-Sperren nach wie vor wie ein Damokles-Schwert über der Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft. Denn der Ministererlass könnte jederzeit wieder aufgehoben werden', führt Zoch aus.
Ohnehin sei das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung, fast ein Jahr lang per Ministererlass die Anwendung eines bestehenden Gesetzes zu verhindern, mindestens verfassungsrechtlich bedenklich. 'Daher sollte auch die Bundesregierung an der schnellstmöglichen Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes interessiert sein. Genug Zeit, um in der Sache eine eigene Position zu finden, hatte sie jedenfalls', stellt der stellvertretende naiin-Vorsitzende fest.
naiin ist bereits seit über zehn Jahren im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet engagiert und hat schon in der Vergangenheit mehrfach auf die Wirkungslosigkeit der Internet-Sperren aufmerksam gemacht. Darüber hinaus teilt die gemeinnützige Organisation die bürgerrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Installation von Internet-Sperren.
Weitere Informationen unter www.naiin.org
Über naiin
naiin - no abuse in internet (Aussprache: 'nein') wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.
naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.
Internet: www.naiin.org
Presse-Kontakt:
naiin - no abuse in internet e.V.
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Leiter - Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2009 51 330
E-Mail: de.press@naiin.org
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Datum: 16.02.2011 - 14:45 Uhr
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