CERN-Klage: Gericht spricht sich für die Einberufung einer Sicherheitskonferenz aus
ID: 350616
In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit um den Teilchenbeschleuniger Large Hadron Collider (LHC) am CERN haben die Gegner des so genannten Urknall-Experiments einen Teilerfolg erzielt.
„Das Gericht gibt seiner Meinung Ausdruck, dass es möglich sein sollte, die unterschiedlichen Sicherheitsaspekte, die auch Gegenstand der beiden Sicherheitsberichte aus den Jahren 2003 und waren, im Rahmen einer Sicherheitskonferenz diskutieren zu lassen“, diktierte der Vorsitzende Richter Niemeyer nach gut dreistündiger Verhandlung in das Sitzungsprotokoll. Außerhalb des Protokolls legte der Richter gegenüber Herrn Regierungsrat Paplocki als Vertreter der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Anette Schavan, noch einmal mit der Bemerkung nach: „Sagen Sie das Ihrer Frau Minister auch mal.“
In Anbetracht des bisherigen Prozessverlaufs ist dies eine bemerkenswerte Wendung. Der Protokollnote vorangegangen war eine fachliche Auseinandersetzung, in der außer dem Tübinger CERN-Kritiker Prof. Rössler auch Dr. Voss vom CERN und Dr. Ringwald vom DESY angehört wurden. Kritiker wie Rössler halten ihre Gefahrwarnungen durch die bisherigen Sicherheitsbegutachtungen nicht für widerlegt und fordern deshalb eine Sicherheitskonferenz von Fachwissenschaftlern, die auch die Kritiker einbezieht.
Geklagt hatte die in Zürich lebende Deutsche Gabriele Schröter gegen die Bundesregierung auf Anweisung der deutschen Delegierten im CERN-Rat, das Experiment auf das vom LHC inzwischen ereichte Niveau zu beschränken. Der Klägerin wurde seitens des Gerichts entgegen gehalten, die befürchteten Gefahren seinen rein theoretischer Natur, weshalb eine Gefahr nicht ausreichend dargelegt sei. „Dieses Argument greift aber nicht, wenn wie hier auch die Sicherheitsbegutachtung auf bloßen Theorien basiert“, entgegnete laut Protokoll der Anwalt der Klägerin Olaf Möhring.
Hinzu komme, dass die Argumentationskette der Begutachtung keineswegs unangreifbar sei, insbesondere der Vergleich der Laborexperimente mit der kosmischen Strahlung. Die Unterschiede seien teilweise so offensichtlich, dass sie schon für Laien erkennbar seien, meint der Anwalt, der aufgrund des staatlichen Vorsorgeprinzips weiteren Untersuchungsbedarf Deutschlands und der anderen CERN-Betreiberstaaten sieht. Da der LHC nach der Winterpause Mitte Februar wieder in Betrieb genommen wird und eine weitere Energieerhöhung auf beidseitig 4 TeV geplant ist, appellierte Rechtsanwalt Möhring in einem Brief am Ministerin Schavan, schnellstmöglich eine Sicherheitskonferenz einzuberufen.
Das Schreiben enthält auch eine Liste internationaler Wissenschaftler, die nach Meinung der Kritiker als Experten zu der Konferenz eingeladen werden sollten. Namentlich wurden genannt: Prof. Otto Rössler, Tübingen; Dr. Rainer Plaga, Bonn; Eric Penrose, London; Dr. Toby Ord, Rafaela Hillerbrand und Anders Sandberg, alle Universität Oxford/GB; Dr. Mark Leggett, Universität Brisbane/Australien; Walter Wagner, Hawaii/USA; Francesco Calogero; Robert Laughlin, USA; Prof. Nick Bostrom, Yale Universität/USA; Adrian Kent, Universität Cambridge/GB; Dr. Tony Rothman, Princeton Universität/USA; Grigory Vilkovisky, Russland; Dr. Richard Webb, Mittelneufnach/Bayern; Prof. Joachim Wernicke, Berlin; Prof. Edmund Lengfelder, Otto Hug Institut München; Prof. Dr. Thomas Sonar, TU Braunschweig; Fernando Loup, ICTP Triest/Italien; Benoit Famaey, Sternwarte Straßburg; E. Farhi; R.L. Jaffe; P. Katsas; A.D. Panagiotou; E. Gladiusz-Dziadus; Michael Prouza, Prag, für Pierre-Auger-Observatorium/Argentinien.
Der Verfasser ist Autor des Buches „Sekunde Null. Das Urknall-Experiment“ http://www.amazon.de/gp/product/3839156130/ref=s9_simh_gw_p14_d0_i1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=center-1&pf_rd_r=0ZQM2M2SHF761T9DJZ9X&pf_rd_t=101&pf_rd_p=463375193&pf_rd_i=301128
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Datum: 17.02.2011 - 13:39 Uhr
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