Privatisierte Unikliniken Gießen und Marburg - GRÜNE verlangen Auskunft zu Konsequenzen aus Bundesverfassungsgerichtsbeschluss
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Privatisierte Unikliniken Gießen und Marburg - GRÜNE verlangen Auskunft zu Konsequenzen aus Bundesverfassungsgerichtsbeschluss
"Wir wollen von Frau Kühne-Hörmann wissen, welche unmittelbaren Konsequenzen sich aus dem Beschluss ergeben und wie sie einen verfassungskonformen Zustand herstellen wird. Werden die Bediensteten ein nachträgliches Widerspruchsrecht oder ein Rückkehrrecht erhalten? Welche zusätzlichen Kosten werden dem Land entstehen? Wir werden auch nachhaken, warum die Landesregierung im Jahr 2005 alle rechtliche Bedenken ignoriert hat", so Angela Dorn.
as Bundesverfassungsgericht sieht die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg teilweise als verfassungswidrig an, da den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses vom öffentlichen zum privaten Arbeitgeber zugestanden wurde. DIE GRÜNEN wiesen erneut darauf hin, dass sie bereits im Jahr 2005 sowohl in der Debatte im Hessischen Landtag als auch in ihrem Antrag darauf aufmerksam gemacht hatten, dass die Art und Weise der Überleitung des Personals ?womöglich gegen EU-Recht und Bundesrecht verstoßen? könnte.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 18.02.2011 - 14:45 Uhr
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