Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Rentner bitten Finanzminister zur Kasse
Das Thema Steuern auf die Rente hatte viele Senioren verunsichert. Zu Unrecht! Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. berichtet, können viele Rentner mit einer Erstattung statt einer Nachzahlung rechnen. „Jede Medaille hat bekanntlich zwei Seiten“, so Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., „das gilt auch für das Finanzamt und die Rentenbesteuerung, denn nun bitten die Rentner den Finanzminister zur Kasse.“
Siegfried Stadter von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät Rentnern mit Kapitaleinkünften, sich beraten zu lassen und zu prüfen, ob eine Einkommensteuererklärung Sinn macht. Diese kann auch noch rückwirkend für vier Jahre erstellt werden. „In unserem Verein konnten wir in vielen Fällen für mehrere Jahre Tausende von Euros für unsere Mitglieder herausholen“, so Stadter. Rentner können ebenso Steuervorteile geltend machen wie Arbeitnehmer und Versicherungsbeiträge oder Krankheitskosten absetzen. „Wenn also vom Finanzamt ein Schreiben kommt, dass zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordert, müssen Rentner keine Angst vor Nachzahlungen haben“, beruhigt der Steuerexperte. „Sie sollten sich vielmehr mit dem Thema auseinandersetzen und sich Hilfe suchen, um von den möglichen Steuervorteilen zu profitieren“. Diese Hilfe bietet zum Beispiel die bundesweit agierende Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. an, die ihre Mitglieder rund um das Thema Steuern berät und auch die Einkommensteuererklärung erstellt. Alle Leistungen sind dabei durch einen günstigen Jahresbeitrag abgegolten, der sich nach den Einkünften richtet. Eine Beratungsstelle in der Nähe finden Interessierte unter www.lohi.de.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Siegfried Stadter
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Bahnhofstr. 15
95444 Bayreuth
Tel: (0921 / 23475)
E-Mail: s.stadter(at)lohi.de




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Datum: 21.02.2011 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 352596
Anzahl Zeichen: 2844
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Stadter
Stadt:
95444 Bayreuth
Telefon: 0921/23475
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.02.2011
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