Entwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts – Ein zweischneidiges Schwert?
Göttingen, 21. Februar 2011 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Finanzen haben am 17. Februar 2011 den angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen Regelungslücken in bislang wenig regulierten Produktbereichen wie z.B. Geschlossenen Fonds beseitigt werden, um einen einheitlich hohen Schutz vor allem für private Anleger gewährleisten zu können. Beim Vertrieb von Finanzprodukten gelten damit für Banken und freie Vermittler die gleichen Spielregeln.

(firmenpresse) - Entsprechend den neuen Regeln des Anlegerstärkungsgesetzes – ist nun auch für sog. „Vermögensanlagen“ wie Geschlossenen Fonds, Stillen Beteiligungen und Genussrechten die Einführung von Produktinformationsblättern vorgesehen, die dem Anleger wesentliche Infos zu Risiken, Kapitalertragsaussichten und Kosten geben. Darüber hinaus werden die bislang nur für Banken geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes auf die gewerblichen Finanzanlagenvermittler ausgedehnt. Das bedeutet, auch sie müssen künftig Beratungsprotokolle erstellen, „Beipackzettel“ aushändigen und ihre Provisionen offen legen.
Ebenso wird die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler verschärft. Denn alle Produkte, die zu den Vermögensanlagen zählen, werden künftig - wie bisher Aktien und Anleihen - als Finanzinstrumente eingestuft, so dass für deren Vermittlung künftig eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist. Diese soll entbehrlich sein, wenn ausschließlich Vermögensanlagen vermittelt werden. Dann übernimmt die Gewerbeaufsicht die Überwachung der Vermittler.
Mit dem neuen Gesetz sollen erhöhte Anforderungen an gewerbliche Finanzvermittler eingeführt werden. Künftig wird ein Sachkundenachweis gefordert, der durch eine Sachkundeprüfung zu erbringen ist, und eine Berufshaftpflichtversicherung ist abzuschließen. Die Übergangsfrist für bereits heute tätige Vermittler wird zwölf Monate betragen.
Nach Meinung von Matthias Gündel, Geschäftsführer der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei GK-law.de, steckt bei den unterschiedlichen Aufsichtsregelungen der Teufel dabei wie immer im Detail. Denn wenn von den Vermittlern - wie bisher - neben Vermögensanlagen auch Investmentfonds vermittelt werden, ist nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung keine Ausschließlichkeit einer bestimmten Produktgruppe mehr gegeben. Die Vermittler unterliegen dann nicht mehr der Gewerbeaufsicht, sondern der Bankenaufsicht. Für den Anleger wird dies aber keinen Unterschied machen, da für alle Produkte künftig die Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes gelten. Der Vermittler müsste sich dagegen für die eine oder andere Produktgruppe entscheiden, so Gündel weiter, um den deutlich über die Anforderungen der Gewerbeaufsicht hinausgehenden Pflichten eines der Bankenaufsicht unterstehenden Vermittlers von vornherein aus dem Weg zu gehen. Die von den Branchenteilnehmern bereits als Sieg gefeierte Ausweitung der Gewerbeaufsicht für Finanzanlagenvermittler, könnte sich somit als Boomerang für die Produktanbieter herausstellen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Dienstleistungsangebot der Kanzlei Gündel & Katzorke ist speziell zugeschnitten auf kapitalmarktorientierte Dienstleister und Unternehmen.
Im Finanzdienstleistungsbereich stehen die laufende rechtliche Betreuung von Anlageberatern, Vermittlern und Vermögensverwaltern zu allen Fragen des Bank- und Wertpapieraufsichtsrechts (Compliance-Anforderungen), des Vertriebsrechts und der Produktgestaltung einschließlich Produktprüfungen im Mittelpunkt.
Für Emittenten konzipiert die Kanzlei Strukturierte Finanzierungen und Projektfinanzierungen, erstellt die dazugehörigen Prospekte für Wertpapiere (Anleihen, Genussscheine, Aktien) und Vermögensanlagen (Immobilienfonds, Private-Equity und Mezzanine-Fonds, Erneuerbare Energiefonds, Genussrechte, stille Beteiligungen).
GK-law.de
Gündel & Katzorke
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Theaterplatz 9
D-37073 Göttingen
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel
Tel.: 0551 / 4 43 43
Fax: 0551 / 4 43 30
info(at)gk-law.de
www.gk-law.de
GK-law.de
Gündel & Katzorke
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Theaterplatz 9
D-37073 Göttingen
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel
Tel.: 0551 / 4 43 43
Fax: 0551 / 4 43 30
info(at)gk-law.de
www.gk-law.de
Datum: 21.02.2011 - 18:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 352710
Anzahl Zeichen: 3285
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Matthias Gündel
Stadt:
Göttingen
Telefon: 0551-44343
Kategorie:
Finanzberatung
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.02.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 525 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts – Ein zweischneidiges Schwert?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der 01. Juni 2012 ist Stichtag für die Vermittlungs- und Beratertätigkeit im Vermögensanlagenbereich. Denn grundsätzlich ist nun eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG erforderlich. In Sachen Beratung, Information und Dokumentation gelten nun WpHG-Vorgaben, d
BMF kündigt Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes für April 2010 an ...
Erhöhte Anforderungen für Prospekte In Anlehnung an die Vorgaben für Aktien- und Anleiheprospekte sind auch für Anbieter sog. Vermögensanlagen –z.B. geschlossenen Fonds – zukünftig detailliertere Prospektinhalte, wie etwa Angaben zu Insolvenzen erforderlich, die Anlegern eine bessere Beur
Mehr Rechte für Anleger und Schuldverschreibungsgläubiger ...
Dokumentationspflicht für Banken und Rücktrittsrecht bei Telefonberatung Lizenzierte Finanzdienstleister müssen künftig jede Anlageberatung bei Privatanlegern protokollieren und dem Kunden noch vor Vertragsschluss eine Ausfertigung des Protokolls aushändigen. Wesentlicher Inhalt: Angaben und W
Weitere Mitteilungen von Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Vorsorgeportal.org in neuen Händen ...
Das Informationsportal rund das Thema Geld, Vorsorge und Sicherheit hat einen neuen Besitzer. Wie die TWC Consulting and Solutions GmbH in München bekannt gibt, wird www.vorsorgeportal.org zukünftig von einer Schweizer Firma, der Fair Side Investments AG, Basel, betrieben. Das Konzept der Konzernu
Leipzig: Finanzdienstleister beteiligt sich an flc solutions ...
Bundesweit erbringt die financial.service.plus GmbH als Marktführer Servicedienstleistungen für Factoring-, Einkaufsfinanzierungsgesellschaften und Zentralregulierer und unterstützt beim Auslagern von operativen Unternehmensaufgaben. "Im Sektor Finanzdienstleistungen verwenden wir bereits ei
Wie die Bonität festgestellt wird ...
Aber auch wenn das eine oder andere Kreditinstitut angibt, dass keine zureichende Bonität vorhanden ist, darf man den Kopf nicht in den Sand stecken. Denn oft ist es auch dann möglich seine Wünsche oder Bedürfnisse fremdfinanziert zu bekommen. Ein wichtiges Element zur Überprüfung der Boni
Bildungsmakler - ein neues Berufsbild erobert Deutschland! ...
Dieser Zustand sorgt nun endlich dafür, dass der private Bildungsmarkt in Deutschland langsam entdeckt wird als ein Markt für Nachhaltigkeit und Wachstum. Gleichzeitig ist der private Bildungsmarkt aber auch ein milliardenschwerer Markt, der eine der größten Chancen der letzten Jahre für den Ei




