Gesetzlich versichert - Kein Patient zweiter Klasse

Gesetzlich versichert - Kein Patient zweiter Klasse

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Gesetzlich versichert - Kein Patient zweiter KlasseGesetzlich versichert - Kein Patient zweiter Klasse

(firmenpresse) - Osnabrück (news4germany) - Oliver Bruns, Krankenversicherungsexperte des AWD hört von gesetzlich Versicherten oft die Aussage: "Ich fühle mich als Patient zweiter Klasse!" Oliver Bruns kontert dann gerne: "Das muss doch gar nicht sein! Auch jeder gesetzlich Versicherte kann sich wie ein Patient erster Klasse fühlen. Er muss sich nur professionell über die zusätzlichen Möglichkeiten informieren."

Tatsächlich besteht für gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsbemessungsgrenze die Möglichkeit den Krankenversicherungsschutz durch eine private Zusatzversicherung wesentlich aufzubessern. Diese Möglichkeit gibt es zum Beispiel für Zahnersatz aber auch für den stationären Krankenhausaufenthalt.

AWD-Experte Oliver Bruns weist aber auch auf eine weitere Variante hin: "Jeder gesetzlich Versicherte, der bei bestimmten Leistungen wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, kann als Selbstzahler zu einem Arzt seiner Wahl gehen und kriegt trotzdem eine anteilige Erstattung durch seine gesetzliche Krankenkasse."

Da muss news4germany aber noch einmal bei Oliver Bruns nachhaken: Wie soll das denn gehen?

Der Osnabrücker Krankenversicherungsexperte des AWD erläutert: "Die gesetzlich Versicherten haben die Möglichkeit bei ihrer Kasse zu beantragen, das so genannte Kostenerstattungsprinzip anzuwenden. Das bedeutet: Der gesetzlich versicherte Patient geht nach erfolgter Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip wie ein selbstzahlender Privatpatient zu einem Arzt seiner Wahl, erhält nach der Behandlung eine Privatrechnung und reicht diese Rechnung zur anteiligen Erstattung seiner gesetzlichen Krankenkasse ein."

Zusatzfrage von news4germany an den Experten von AWD: Und nach dieser Einreichung der privatärztlichen Rechnung erhält der Patient von der gesetzlichen Kasse eine volle Erstattung?

Oliver Bruns: "Die privatärztliche Rechnung erfolgt in der Regel zu einem höheren Gebührensatz, weil der Arzt dann ja auch mehr als nur die kassenärztliche Standardleistung erbringt. Dennoch erhält der gesetzlich Versicherte von seiner Kasse eine Erstattung nur in der Höhe, die für eine kassenärztliche Abrechnung vorgesehen wäre."



Jetzt will es news4germany genau wissen: Und wer kommt für den Differenzbetrag auf, den die Kasse nicht ersetzt?

Oliver Bruns: "Das ist der Punkt! Jeder gesetzlich Versicherte muss die Differenz zwar selbst tragen, hat aber die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen über eine private Zusatzversorgung extra abzusichern. Hier brauchen gesetzlich Versicherte professionelle Beratung. Denn eine ganze Reihe von privaten Krankenversicherern haben hierfür spezielle Zusatztarife im Angebot, die auch gesetzlich Versicherte als Ergänzung zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung buchen können. Hier genau hat eine professionelle Beratung anzusetzen, die dem gesetzlich Versicherten aufzeigt, wo er für die geplante private Zusatzversicherung das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erhält. Denn auch bei diesen Versicherungsangeboten gibt es deutliche Qualitätsunterschiede."

Fazit des Krankversicherungsexperten Oliver Bruns: "Kein gesetzlich Versicherte muss das Gefühl haben, Patient zweiter Klasse zu sein. Hat er dennoch dieses Gefühl, so kann er über eine professionelle Beratung und eine private Zusatzversicherung deutlich verbesserte Leistungen in den ausgewählten Bereichen erhalten!"
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Datum: 22.02.2011 - 09:45 Uhr
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