Sozialwahl 2011: Auch Wahlberechtigte mit Wohnsitz in der EU können teilnehmen
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statt. Hieran können auch die Wahlberechtigten der Deutschen
Rentenversicherung Bund mit Wohnsitz in einem Staat der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes teilnehmen. Dies teilt
die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.
Wahlberechtigt bei der Sozialwahl 2011 sind alle Versicherten und
Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund, die am 3. Januar 2011
das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören auch mehr als
500.000 Wahlberechtigte mit Wohnsitz in einem Staat der Europäischen
Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz -
unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist allerdings, dass
die Wahlberechtigten mit Wohnsitz im Ausland bis zum 26. April 2011
einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
stellen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben - mit Angabe der
deutschen Rentenversicherungsnummer und Unterschrift - an die
Deutsche Rentenversicherung Bund
Wahlbüro Sozialwahl 2011
10704 Berlin.
Der Antrag kann auch per Fax gestellt werden. Die Faxnummer aus
dem Ausland lautet +49 30 865-28525. Die Wahlunterlagen werden dann
zeitnah an die ausländische Wohnanschrift gesandt.
Bei der Sozialwahl werden die ehrenamtlichen Mitglieder der
Selbstverwaltung gewählt, die viele weitreichende Entscheidungen bei
der Deutschen Rentenversicherung Bund treffen.
Weitere Informationen zur Sozialwahl 2011, auch in neun
Fremdsprachen, gibt es im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de .
Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de
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Datum: 22.02.2011 - 10:51 Uhr
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