Recht haben bedeutet nicht, auch Recht zu bekommen
Ohne Rechtsschutzversicherung müssen Kläger oft auf ihr gutes Recht verzichten, warnt Tarifcheck24.de
Recht haben bedeutet nicht, auch Recht zu bekommen(firmenpresse) - Hamburg / Wentorf, 23. Februar 2011 - Es passiert schneller als man denkt: unerwartet und grundlos kommt die Kündigung des Arbeitsplatzes oder der Streit mit dem Nachbarn scheint schier unendlich. Sieht man als letztes Mittel nur noch den Weg über einen Richter, liegen Recht haben und Recht bekommen meist weit auseinander. "Viele Geschädigte schreckt die Angst vor unkalkulierbaren und hohen Prozesskosten ab, ihr Recht auch vor Gericht durchzubringen", sagt Jan Schust, Geschäftsführer von Tarifcheck24.de, eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale (www.tarifcheck24.de).
"Oft kommt es deshalb vor, dass Rechthabende mangels finanzieller Mittel zur Aufgabe gezwungen werden. Ohne Rechtsschutzversicherung sollte sich niemand auf einen Prozess mit ungewissem Ausgang einlassen", betont der Versicherungsexperte. Laut des Sprichwortes gibt der Klügere zwar nach. Wenn es jedoch um viel Geld und die eigene Existenz geht, ist der wirklich Klügere derjenige, der mit einer Rechtsschutzversicherung vorgesorgt hat.
Rechtsschutz für Bauherren: Pfusch beim Bau - Stress mit der Baufirma
"Es wird schon alles gut gehen" oder "Ich habe da ein gutes Gefühl", hört man öfter, wenn gerade junge Familien mit dem Hausbau eine professionelle Firma beauftragen. Wer dennoch an die falsche Firma gerät, sieht einem scheinbar endlosen Streit vor Gericht entgegen, der den Traum vom Eigenheim zerplatzen lässt. Eine Rechtsschutzversicherung hilft genau in diesen Fällen und übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen können.
Abgedeckt sind dadurch die Kosten für Rechtsanwalt, Gutachter und mögliche Auslagen für Zeugen. "Es ist bitter, wenn Personen dem Druck großer Firmen aus finanziellen Gründen nachgeben müssen", analysiert Schust das Problem. Eine günstige Rechtsschutzversicherung findet man ganz einfach per Klick im Internet auf www.tarifcheck24.com/rechtsschutzversicherung.html. Ein transparenter Vergleich spart nicht nur eine Menge Zeit, sondern mit Internetsondertarifen sogar bis zu 30% des Beitrags.
Ob privat, im Beruf oder im Verkehr - Rechtsschutz überall und zu jeder Zeit
Beim Abschluss einer Rechtsschutzpolice kann man die zu versichernden Rechtsgebiete frei wählen. Es ist ratsam, eine Kombination mehrerer Rechtsgebiete zu wählen, damit ein umfangreicher Versicherungsschutz jederzeit gewährleistet ist. "Um nicht auf halber Strecke aufgeben zu müssen, empfiehlt es sich außerdem, eine Versicherungspolice mit unbegrenzter Deckungssumme abzuschließen", rät Branchenexperte Jan Schust.
Grundsätzlich gilt es für den Straßenverkehr zwischen einer allgemeinen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und einer Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung zu unterscheiden. Wie der Name bereits sagt, ist bei einer Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung nur das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug versichert, nicht jedoch Dienstwagen oder die Person als Beifahrer in anderen Fahrzeugen, wie es bei einer allgemeinen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der Fall ist. Mehr Informationen zum wichtigen Thema Rechtsschutz gibt es unter www.tarifcheck24.com/rechtsschutzversicherung-info.html.
Rundum abgesichert schon für unter 20 Euro im Monat
Dass umfassender Schutz nicht viel kostet, zeigt eine exemplarische Vergleichsrechnung auf www.tarifcheck24.com/rechtsschutzversicherung.html: Schon für einen Monatsbeitrag unter 20 Euro ist eine in der Summe unbegrenzte Rechtsschutzversicherung zu haben. Abgesichert sind Mieter und Hausbesitzer im Angestelltenverhältnis dabei im Privatbereich, im Beruf sowie im Straßenverkehr.
Wer für den Fall der Fälle eine Selbstbeteiligung akzeptiert, kann den monatlichen Versicherungsbeitrag sogar auf knapp 15 Euro reduzieren. Wer etwas mehr investiert, kann für rund 22 Euro sogar die gesamte Familie absichern. Dazu gehören Lebenspartner, die eine Haushaltsgemeinschaft bilden, sowie die minderjährigen Kinder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung.
Redaktionstipps zur Rechtsschutzversicherung sowie zum Tarifvergleich per Mausklick finden Sie online auf http://www.tarifcheck24.com/presse-recht-haben-bedeutet-nicht-auch-recht-zu-bekommen.html
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Datum: 23.02.2011 - 10:31 Uhr
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