Nordrhein-Westfalen setzt bundesweit einmaliges Finanzierungskonzept für die medizinische Versorgun

Nordrhein-Westfalen setzt bundesweit einmaliges Finanzierungskonzept für die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen fort

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Nordrhein-Westfalen setzt bundesweit einmaliges Finanzierungskonzept für die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen fort




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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen und die Ärztekammer Westfalen-Lippe teilen mit:
Die medizinische Versorgung obdachloser Menschen kann in Nordrhein-Westfalen auch künftig tragfähig finanziert werden. Krankenkassen, Ärzteorganisationen und Kommunale Spitzen-verbände haben sich unter Moderation des Landesgesundheitsministeriums auf die Fortsetzung des Finanzierungskonzeptes verständigt. "Wir treten ein für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und ohne Hürden zugängliche medizinische Versorgung für alle Menschen. Dabei müssen wir auch die Menschen im Blick behalten, für die der Zugang zum Gesundheitssystem schwieriger ist?, erklärte heute (23. Februar 2011) Marlis Bredehorst, Staatssekretärin im Gesundheitsministerium im Rahmen der Fachtagung in Münster, auf der das weiterentwickelte Konzept vorgestellt wurde.
Wohnungslose sind aufgrund der Lebensumstände besonderen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Sie leiden häufiger an Mehrfacherkrankungen, ihr Krankheitsverlauf ist oft schwerer, und selbst bei geringfügigen Erkrankungen dauert die Genesung meist länger. Dies liegt unter anderem daran, dass viele Obdachlose erst eine hohe Hemmschwelle überwinden müssen, bevor sie das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Deshalb sind niedrigschwellige Angebote notwendig, die auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet sind und eine frühzeitige Erst- und Akutversorgung sicherstellen. Eine aufsuchende Gesundheitsfürsorge eröffnet obdachlosen Menschen den ersten Zugang zu unserem Gesundheitssystem.
"Das Umsetzungskonzept zur Medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen hat zu einer Stabilisierung der mobilen medizinischen Dienste für Wohnungslose geführt und ist ein Teil der Regelversorgung geworden?, erklärt Dr. Michael Schwarzenau, Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Wie in keinem anderen Versorgungsmodell stünden dabei Menschen im Mittelpunkt der ärztlichen Zuwendung, die ansonsten in gesellschaftlichen Randzonen lebten. In der Evaluationsphase des Konzeptes von Beginn der Rahmenvereinbarung 2007 bis Ende 2009 sind in Essen, Köln, Bielefeld, Münster und Dortmund über 5.200 Patienten mit insgesamt 35.200 Kontakten behandelt worden.


Die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kommunalen Spitzenverbände als Interessenvertreter der Städte und Kreise haben sich 2006 auf ein Finanzierungskonzept verständigt, nach dem die Kosten dieser aufsuchenden Gesundheitsfürsorge gemeinsam getragen werden. Dieses Konzept wurde zum 1. Januar 2011 auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation im Hinblick auf Zugangsvoraussetzungen und Finanzierungsmodalitäten weiterentwickelt und flexibilisiert. "Dies ist?, so Bredehorst, "ein gutes Ergebnis der Kooperation, der in der gesundheitlichen Versorgung verantwortlichen Partnerinnen und Partner in Nordrhein-Westfalen. Für Dr. Schwarzenau ist das Konzept ein Beispiel dafür, wie gut ein selbstverwaltetes Gesundheitswesen funktionieren kann: "Besonderen Herausforderungen haben sich alle Beteiligten konstruktiv und kooperativ gestellt.?


Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8618-50
Fax 0211 86185-4444
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Datum: 23.02.2011 - 13:00 Uhr
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