Hilfe unter Freunden: Wer haftet für Schäden beim Umzug? / R+V-Infocenter: Bei unentgeltlichen Freundschaftsdiensten ist Haftung nicht immer eindeutig
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organisieren: Jedes Jahr ziehen rund vier Millionen Haushalte in
Deutschland von einer Wohnung in eine andere - um Geld zu sparen oft
mit der unentgeltlichen Unterstützung von Freunden und Verwandten.
Doch wer zahlt, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht? "Normalerweise
haftet jeder selbst, wenn er bei anderen einen Schaden verursacht.
Aber bei einem Umzug ist die Situation anders: Wenn Helfer eine reine
Gefälligkeit ausüben, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Der
Geschädigte geht dann also unter Umständen leer aus", sagt Sonja
Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
Grund hierfür: Wer umzieht, hat in der Regel keinen vertraglichen
Anspruch an seine freiwilligen Helfer. "Viele Gerichte gehen bei
unentgeltlichen Freundschaftsdiensten zudem davon aus, dass die
Haftung stillschweigend ausgeschlossen ist - sofern es sich um
leichte Fahrlässigkeit handelt, etwa wenn jemand aus Versehen einen
Umzugskarton fallen lässt", erklärt R+V-Expertin Biorac. Das
bedeutet, der Geschädigte bekommt seinen Schaden nicht ersetzt. Nur
für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt die Haftung bestehen,
beispielsweise wenn ein Freund oder Verwandter stark alkoholisiert
etwas kaputt macht.
Wertvolle Gegenstände vorab selbst transportieren Um die
Freundschaft nicht mit Streitigkeiten zu belasten, empfiehlt das
R+V-Infocenter, sich vor dem Umzug Gedanken über dieses Thema zu
machen. Sehr wertvolle oder empfindliche Gegenstände wie Fernseher,
Computer oder teures Geschirr können die Umziehenden beispielsweise
am Tag vorher selbst transportieren. Auch Luftpolsterfolie und Decken
schützen Möbel und Hausrat. Weiterer Tipp: Die Helfer sollten sich
bei ihrer Haftpflichtversicherung erkundigen, ob sie Schäden aus
Freundschaftsdiensten abdeckt. Einige Versicherungen bieten hierfür
mittlerweile Schutz an.
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Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Anja Kassubek
Telefon 06172 9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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Datum: 24.02.2011 - 13:30 Uhr
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