WINTERSTEIN: Filmförderabgabe verfassungsfest
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WINTERSTEIN: Filmförderabgabe verfassungsfest
Es ist erfreulich, dass die Filmabgabe nun rechtlich eindeutig abgesichert und der langjährige Streit beendet ist.
FDP und CDU/CSU hatten im vergangenen Jahr eigens dazu das Filmfördergesetz geändert und einen gesetzlichen Abgabenmaßstab auch für Fernsehveranstalter geschaffen. Damit wurden die Lasten fair verteilt. Kinowirtschaft, Videowirtschaft und Fernsehveranstalter tragen jeweils ihren Anteil, die Abgabe wird bei allen Zahlergruppen nach gleichen Kriterien ermittelt.
Wir brauchen eine arbeitsfähige und effektive Filmförderanstalt, um die erfolgreiche Entwicklung des deutschen Filmes weiter zu stützen. Mit dem Urteil verfügt die Filmförderanstalt über eine sichere Finanzierungsgrundlage und kann ihre Arbeit wirkungsvoll fortsetzen.
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Datum: 24.02.2011 - 14:45 Uhr
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