Innenminister Boris Rhein legt Bundesratsinitiative zur Änderung des Telemediengesetzes vor

Innenminister Boris Rhein legt Bundesratsinitiative zur Änderung des Telemediengesetzes vor

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Innenminister Boris Rhein legt Bundesratsinitiative zur Änderung des Telemediengesetzes vor




(pressrelations) - esregierung will stärkere Sensibilisierung vor den Risiken sozialer Netzwerke erreichen

Wiesbaden. ? Der Hessische Minister des Innern und für Sport, Boris Rhein, fordert eine Stärkung des Datenschutzes im Internet. Besonders in den Blick genommen hat er dabei die sozialen Netzwerke. Daher beabsichtigt der Innenminister einen Gesetzesantrag zur Änderung des Telemediengesetzes im Bundesrat vorzuschlagen. "Höchste Priorität hat die Sensibilisierung von Bürgern, insbesondere von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken in sozialen Netzwerken", so Innenminister Rhein.

Das Internet und soziale Medien werden aus Sicht des Datenschutzes mehr und mehr ein großes Problem. "Rund 30 Millionen Deutsche sind mittlerweile Mitglied bei den verschiedensten Anbietern und geben dort sorglos höchstpersönliche Daten und sogar Fotos preis. Oft sind Kinder und Jugendliche betroffen, die keinerlei Bewusstsein für die Gefahren des Internets haben. Nutzerkonten samt Inhalt sind, wenn sie einmal im Internet sind, immer im WorldWideWeb. Eine Löschung wird von den Anbietern oftmals nicht angeboten. Das Internet vergisst nichts! Hierfür müssen Nutzer noch besser sensibilisiert werden. Das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz enthalten keine besonderen Regelungen für das Internet", erläuterte Rhein die Notwenigkeit zur Überarbeitung des Gesetzes.

Weiter führte er aus: "Deswegen schlage ich vor, dass Hessen mit einer Bundesratsinitiative eine Vorreiterrolle einnimmt. Wichtige neue Regelungen wären:

Zu Beginn des Nutzungsvorganges muss der Nutzer umfassend informiert werden, beispielsweise über Art, Umfang, Verarbeitung und Nutzung der Daten und über die zuständige Aufsichtsbehörde.

Der Anbieter hat den Nutzer über mögliche Risiken und über die Persönlichkeitsrechte Dritter insbesondere dann, wenn Fotos eingestellt werden zu unterrichten. Und zwar leicht erkennbar und ständig verfügbar - und nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Impressum versteckt.



In den meisten Netzwerken ist standardmäßig lediglich die niedrigste Sicherheitsstufe eingestellt, was bedeutet, dass alle persönlichen Daten und Fotos für alle öffentlich zugänglich sind. Wer das ändern wollte, muss derzeit verhältnismäßig kompliziert die entsprechende Einstellung ändern. Nach dem Vorschlag der Initiative des Landes Hessen soll ab sofort gelten, dass die höchste Stufe der Standard ist. Der Nutzer kann dann individuell entscheiden, wenn er dies ändern möchte.

Es wird die Möglichkeit für Nutzer geschaffen, ihr Nutzerkonto selbst zu löschen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter verpflichtet, eine Löschfunktion beispielsweise einen sogenannten "Löschknopf" bereit zu halten. Dieser Löschknopf muss leicht erkennbar, erreichbar und verfügbar sein.

Mit dem Vorstoß solle selbstverständlich keine Bevormundung des Nutzers verbunden seien. Vielmehr möchte Innenminister Boris Rhein die Rahmenbedingungen einer veränderten Kommunikationslandschaft anpassen. "Nutzer können grundsätzlich nur dann die richtige Entscheidung für sich treffen, wenn sie tatsächlich wissen, worüber sie entscheiden. Die Basis für einen transparenten Informationsfluss wollen wir mit der Änderung des Telemediengesetzes erreichen", so Rhein abschließend.



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Datum: 25.02.2011 - 13:15 Uhr
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