Novelle der Verpackungsverordnung:
Entscheidung pro Umwelt
Ressourceneffizienz bleibt weiter im Fokus / Kostengünstiger Verbraucher-Service wird erhalten / Chancen für fairen Wettbewerb dualer Systeme steigen
Als wesentlichen Fortschritt hob Schreiter hervor, dass das Verrechnen von Verpackungsmengen, die im Laden zurückgenommen werden, mit solchen, die aus dem Gewerbe stammen, in Zukunft nicht mehr möglich ist. „Der Verbraucher bringt in den Laden nur verschwindend geringe Mengen zurück, die weitaus meisten Verpackungen gibt er in den Gelben Sack und die Gelbe Tonne.“ Die Selbstentsorgung wird damit im Wesentlichen auf den gewerblichen Bereich begrenzt. „Dort ist sie sinnvoll, und dort funktioniert sie auch. Die Anbieter von gewerblichen Entsorgungslösungen erhalten durch die Novelle ein gesichertes Betätigungsfeld mit interessanten Perspektiven. Auch wir werden für unsere Kunden ein entsprechendes Angebot bereithalten“, betonte Schreiter.
Die Novelle der Verpackungsverordnung werde es ermöglichen, die Zahl der Trittbrettfahrer in der haushaltsnahen Wertstoffsammlung wirksam zu begrenzen und die dualen Systeme damit wieder auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen. „Das gibt uns die Möglichkeit, die ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft im Sinne unserer Kunden und der Umwelt weiterzuentwickeln“, sagte Schreiter. „Eine solide Finanzierung schafft Spielräume für weiteren Wettbewerb.“
Zur Getrenntsammlung der Verkaufsverpackungen beim Verbraucher gebe es mittelfristig keine Alternative. „Voraussetzung für ein wirtschaftliches und hochwertiges Recycling ist, dass der Bürger seinen Abfall sorgfältig trennt“, so Schreiter. „Alles andere wäre unwirtschaftlich und würde die Qualität der erzeugten Wertstoffe schmälern.“
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Duales System Deutschland GmbH ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Kerngeschäft ist die Übernahme der Entsorgungs- und Recyclingverpflichtungen von Industrie und Handel, wie sie sich aus der Verpackungsverordnung von 1991 und ihrer novellierten Fassung von 2005 ergeben.
Zusätzlich bietet die Duales System Deutschland GmbH weitere Dienstleistungen für bestehende und potenzielle Neukunden in den Geschäftsfeldern Einwegpfand und Umsetzung des „Gesetzes über das Inverkehr bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz ElektroG.
Ansprechpartnerin: Dr. Heike Schiffler, Tel.: 02203 / 937-257
Datum: 20.09.2007 - 15:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 35671
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Norbert Völl
Stadt:
51145 Köln, Frankfurter Straße 720 - 726
Telefon: 02203 / 937 507
Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.09.07
Diese Pressemitteilung wurde bisher 649 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Novelle der Verpackungsverordnung:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).