Sechs von zehn Ermittlungsverfahren im Jahr 2009 eingestellt
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Sechs von zehn Ermittlungsverfahren im Jahr 2009 eingestellt
Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering zu betrachten ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse der Tat besteht. Die Quote der insgesamt eingestellten Ermittlungsverfahren wird durch die Struktur der registrierten Kriminalität beeinflusst, aber auch durch Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung insbesondere von geringfügigen Delikten. Von großer Bedeutung ist außerdem die Aufklärungsarbeit der Polizei.
Weitere Ergebnisse aus den Justiz- und Rechtspflegestatistiken finden sich in der aktualisierten Fassung der Broschüre "Justiz auf einen Blick" des Statistischen Bundesamts. Sie beschreibt anhand von verschiedenen Kennzahlen das Wirken der Justiz im Allgemeinen und das der Strafverfolgungsbehörden im Besonderen. Dargestellt werden etwa Anklage- und Verurteilungsquoten, Belegungsquoten in Justizvollzugsanstalten, Verfahrensdauern und Streitwerte, die Belastung der Gerichte etwa durch Hartz IV oder Asylverfahren sowie öffentliche Ausgaben für den Rechtsschutz in der zeitlichen Entwicklung wie auch im Ländervergleich.
Die aktuelle Veröffentlichung "Justiz auf einen Blick" steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamts unter www.destatis.de -> Weitere Themen -> Rechtspflege kostenlos zur Verfügung.
Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Brings,
Telefon: (0611) 75-2446,
www.destatis.de/kontakt
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Datum: 28.02.2011 - 12:15 Uhr
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