'Auch in der Karnevalszeit Jugendschutzgesetz in Bezug auf Alkohol konsequent einhalten'
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"Auch in der Karnevalszeit Jugendschutzgesetz in Bezug auf Alkohol konsequent einhalten"
Im Jahr 2009 mussten insgesamt 447 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 19 Jahren wegen akuten Alkoholmissbrauchs in saarländischen Krankenhäusern behandelt werden. Gesundheitsminister Weisweiler: "Diese Zahlen sind erschreckend. Unter Alkoholeinfluss ist das Unfallrisiko zehnmal höher als sonst. Auch die Gewaltbereitschaft nimmt zu. Eltern, aber auch Karnevalsvereine und Veranstalter von Partys und Umzügen sind in der Pflicht, hier einzuschreiten." Der wichtigste Schritt ist, Jugendlichen unter 16 Jahren konsequent keinen Alkohol abzugeben. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen lediglich Bier und Wein konsumieren. "Aber auch hier sind die Veranstalter gefragt, zum richtigen Zeitpunkt einzuschreiten."
Weisweiler weiter: "Ein früher Alkoholkonsum bringt sehr häufig eine spätere Substanzabhängigkeit mit sich. Die Zeitspanne vom Missbrauch bis zur Abhängigkeit ist bei Jugendlichen wesentlich kürzer als bei Erwachsenen."
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Datum: 28.02.2011 - 19:45 Uhr
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