UIMC weist auf Datenschutzmängel bei Hauspostsystem hin
weist auf Datenschutzmängel bei Hauspostsystem hin
Der Post- bzw. Dokumentenverkehr innerhalb größerer und dezentraler Systeme ist aus daten-schutzrechtlicher Sicht häufig problematisch und nicht datenschutzgesetzkonform gelöst.
Die UIMC gibt aus ihren Erfahrungen in Behörden und anderen Großinstitutionen einige Tipps, die zur Verbesserung beitragen sollen, wenn auch die konkrete Einzellösung häufig komplexer ist. Folgende Regeln sollten aber als Minimalregeln beachtet werden:
1. Die Mitarbeiter müssen über die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten informiert sein. Hierbei ist zu beachten, dass es gem. Gesetz zwei Schutzstufen gibt. Es ist die Pflicht des DSB, entsprechende Unterrichtungen vorzunehmen.
2. Es sollten schriftliche Regelungen über den Umgang mit Postinhalten, besonders bezüglich der Hauspost bestehen. Hierin ist vorzusehen, dass Post mit personenbezogenen Inhalten grundsätzlich in verschlossenen Umschlägen oder anderen Transportbehältern weitergegeben werden dürfen.
3. Die Postverteilungsfächer sollten grundsätzlich nicht offen zugänglich und ohne Kontrollmöglichkeiten sein, es sei denn, es handelt sich um verschließbare Postfächer.
Nach Auffassung der UIMC ist das Problem der Postverteilung bei strenger Auslegung der gesetzlichen Anforderungen sehr aufwendig, in vielen Fällen kaum praktikabel und hinsichtlich des Aufwands auch unverhältnismäßig. Andererseits werden innerhalb einer Institution sehr viele Dokumente hin- und hergeschickt, die personenbezogene Daten enthalten. Daher ist ein praktikabler Weg zu finden, der handhabbar ist und gleichzeitig vertrauliche Daten und/oder personenbezogene Daten vor unbefugter Kenntnisnahme schützt. Aber es gilt auch, diejenigen vor dem Vorwurf der unberechtigten Kenntnisnahme zu schützen, die solche Dokumente innerhalb des Hauses bzw. zwischen den Standorten transportieren, sowie generell zu verhindern dass auch Dritten eine leichte Kenntnisnahme personenbezogener Daten ermöglicht wird.
Bei konkreten Fragen zu der Hauspostproblematik sowie weiteren Fragen zum Leistungsprogramm der UIMC besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.uimc.de
Pressekontakt
UIMC Dr. Voßbein GmbH Co KG
Prof. Dr. Reinhard Voßbein
Nützenberger Straße 119
42115 Wuppertal
Tel.: 0202 / 265 74 - 0
Fax: 0202 / 265 74 - 19
E-Mail: consultants@uimc.de
Internet: www.uimc.de
Der Post- bzw. Dokumentenverkehr innerhalb größerer und dezentraler Systeme ist aus daten-schutzrechtlicher Sicht häufig problematisch und nicht datenschutzgesetzkonform gelöst.
Die UIMC gibt aus ihren Erfahrungen in Behörden und anderen Großinstitutionen einige Tipps, die zur Verbesserung beitragen sollen, wenn auch die konkrete Einzellösung häufig komplexer ist. Folgende Regeln sollten aber als Minimalregeln beachtet werden:
1. Die Mitarbeiter müssen über die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten informiert sein. Hierbei ist zu beachten, dass es gem. Gesetz zwei Schutzstufen gibt. Es ist die Pflicht des DSB, entsprechende Unterrichtungen vorzunehmen.
2. Es sollten schriftliche Regelungen über den Umgang mit Postinhalten, besonders bezüglich der Hauspost bestehen. Hierin ist vorzusehen, dass Post mit personenbezogenen Inhalten grundsätzlich in verschlossenen Umschlägen oder anderen Transportbehältern weitergegeben werden dürfen.
3. Die Postverteilungsfächer sollten grundsätzlich nicht offen zugänglich und ohne Kontrollmöglichkeiten sein, es sei denn, es handelt sich um verschließbare Postfächer.
Nach Auffassung der UIMC ist das Problem der Postverteilung bei strenger Auslegung der gesetzlichen Anforderungen sehr aufwendig, in vielen Fällen kaum praktikabel und hinsichtlich des Aufwands auch unverhältnismäßig. Andererseits werden innerhalb einer Institution sehr viele Dokumente hin- und hergeschickt, die personenbezogene Daten enthalten. Daher ist ein praktikabler Weg zu finden, der handhabbar ist und gleichzeitig vertrauliche Daten und/oder personenbezogene Daten vor unbefugter Kenntnisnahme schützt. Aber es gilt auch, diejenigen vor dem Vorwurf der unberechtigten Kenntnisnahme zu schützen, die solche Dokumente innerhalb des Hauses bzw. zwischen den Standorten transportieren, sowie generell zu verhindern dass auch Dritten eine leichte Kenntnisnahme personenbezogener Daten ermöglicht wird.
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Datum: 01.03.2011 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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