DGAP-News: WERTGRUND Immobilien AG: Anlegerschutzgesetz wird Offene Immobilienfonds stärken - jedoch zulasten der Fungibilität und Rendite
ID: 358886
WERTGRUND Immobilien AG: Anlegerschutzgesetz wird Offene
Immobilienfonds stärken - jedoch zulasten der Fungibilität und Rendite
02.03.2011 / 10:20
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PRESSEMITTEILUNG
Anlegerschutzgesetz wird Offene Immobilienfonds stärken - jedoch zulasten
der Fungibilität und Rendite
- Offene Immobilienfonds bleiben insbesondere für Privatanleger sicheres
Anlageprodukt
- Reduktion der Fremdkapitalquote und Anstieg des Währungsrisikos wird
Anlageschwerpunkt auf Deutschland und Euroraum verlagern
- Verdrängung institutioneller Investoren aus den Offenen Immobilienfonds
wegen 24-/12-monatiger Mindesthaltefrist erwartet
Berlin / Starnberg, 2. März 2011. Das heißdiskutierte und vor kurzem vom
Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und
Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (AnsFuG) wird zum 1.
Januar 2012 in Kraft treten. Es wurde als Reaktion auf die im Zuge der
Finanzkrise massiven Abwertungen und Liquiditätsprobleme zahlreicher
Offener Immobilienfonds (OIF) initiiert. Die Neuregulierung wird die OIFs
als indirekte Immobilienanlageklasse stärken - jedoch zulasten ihrer
Fungibilität und Rendite. Dies ist das Fazit einer Expertenrunde aus
Marktteilnehmern und Branchenverbänden.
'Das Gesetz reagiert insbesondere auf das Sicherheitsbedürfnis von
Privatanlegern und wird die Assetklasse Offene Immobilienfonds stärken',
erklärt Thomas Meyer, Vorstand der Wertgrund Immobilien AG. 'Grundsätzlich
kommt es der langfristigen Natur einer Immobilienanlage entgegen, die
Transparenz wird weiter erhöht, die vergleichsweise stabile Wertentwicklung
und geringe Volatilität werden verstärkt und die steuerliche Attraktivität
im Vergleich zur Direktanlage bleibt erhalten.' Doch Meyer gibt zu
Bedenken: 'Zwar werden die Mindesthaltefrist von 24 Monaten und die
einjährige Kündigungsfrist einen besseren Schutz vor einer Aussetzung von
Anteilsrücknahmen und Liquiditätsengpässen gewährleisten, jedoch zugleich
die Fungibilität für Anleger reduzieren.'
Prof. Dr. Matthias Thomas, CEO von INREV, dem Europäischen Verband für
Investoren in nicht-börsennotierten Immobilienfonds, erklärt: 'Spezialfonds
sind von der Reduktion des Leverage von 50 auf 30 Prozent ausgenommen. Auf
reine Spezialfonds wird die Neuregulierung kaum Auswirkungen haben. Anders
sieht es bei Publikumsfonds und im Ausland investierten OIFs aus. Hier ist
eine Erhöhung der Steuerlast bei Auslandsobjekten und eine Steigerung der
Währungssicherungskosten zu erwarten.'
'Die Verschärfung der Fremdfinanzierungsquote ist ein nicht sachgerechter
Vorstoß, der im Eilverfahren durch das parlamentarische Verfahren
geschleust wurde', kommentiert Axel von Goldbeck, Sprecher der
Geschäftsführung des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. 'Zudem ist die
Neuregelung kontraproduktiv. Denn die verschärfte Fremdkapitalquote geht
auf Kosten der Rendite und reduziert die Flexibilität des
Liquiditätsmanagements der Fonds.' Von Goldbeck ergänzt: 'Die
Fremdkapitalquote kann gerade in schwierigen Zeiten kontraproduktiv sein.
Außerdem werden Auslandsinvestments und damit die Risikostreuung des
Portfolios schwieriger.'
Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der
Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts sieht weiter vor, dass Anleger
halbjährlich 30.000 Euro aus einem OIF abziehen können. Für das Gesamtjahr
liegt die Grenze bei 60.000 Euro. 'DieseÄnderung macht Liquiditätsabflüsse
besser steuerbar und verbessert die Trennung von institutionellen und
privaten Anlegern in Publikumsfonds', so Prof. Dr. Thomas. Darüber hinaus
gibt es strengere Vorschriften zur Bewertung von Fondsimmobilien. Diese
muss bei Fonds, die börsentägliche Anteilscheinrücknahmen ermöglichen, nun
quartalsweise erfolgen. Die Unabhängigkeit der Bewerter wird erhöht, indem
die Sachverständigen maximal fünf Jahre für eine Fondsgesellschaft arbeiten
dürfen und danach mindestens zwei Jahre ihr Mandat abgeben müssen. 'Bis zum
Inkrafttreten des Gesetzes gilt es nun, die neuen rechtlichen Vorgaben etwa
für die quartalsweisen Bewertungen in konkrete Prozesse zuübersetzen, also
beispielsweise Wertermittlungsmethoden und Besetzung der
Gutachterausschüsse im Detail festzulegen', erklärt Dr. Christian Schede,
Partner, Head of Real Estate Germany der Kanzlei Olswang LLP. 'Auch die
technische Umsetzung der Mindesthalte- und Rückgabe- fristen - vor allem
das Monitoring der halbjährlichen Freigrenze - muss geklärt werden.'
Marktbereinigung unter Offenen Immobilienfonds
Nach Einschätzung der Experten wird die Neuregulierung der OIFs zu einer
Zweiteilung des Marktes führen. Denn erfolgreich in der Krise behaupten
konnten sich bereits große etablierte Fonds mit starkem Bankenvertrieb
sowie kleine spezialisierte Fonds - wie beispielsweise
Bestandswohnimmobilienfonds - mit einem ausgewählten Anlegerkreis. Zu
erwarten ist des Weiteren die Verdrängung institutioneller Investoren,
insbesondere Versicherungen und Dachfonds, aus den OIFs aufgrund der
24-/12-monatigen Mindesthaltefrist. Um die Kosten- und Renditenachteile,
die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, auszugleichen, werden OIFs künftig
ihr Anlagespektrum auf höher rentierliche Anlagen, wie z. B. Core plus und
ggf. Value add, sowie weitere Nutzungsarten ausweiten.
'Das insgesamt rund zehn Monate andauernde Gesetzgebungsverfahren, bei
welchem die unterschiedlichsten Inhalte zwischenzeitlich an dieÖffentlichkeit gelangt sind, hat gemeinsam mit der krisenbedingten
Schließung einiger Fonds zu einer großen Verunsicherung der Investoren
geführt', berichtet Meyer. 'Nun muss die Branche den Gesetzesbeschluss
aktiv nutzen, um verlorenes Anlegervertrauen wiederzugewinnen und das
Produkt Offener Immobilienfonds transparent darzustellen. Schließlich
können Anleger bis Ende 2012 der Mindesthaltefrist von 24 Monaten
entgehen.'
Wertgrund Immobilien AG
Die Wertgrund Immobilien AG ist ein Investment- und Managementunternehmen
für Bestands-wohnimmobilien in Deutschland. Ihren institutionellen und
privaten Kunden bietet die Wertgrund Immobilien AG die gesamte
Dienstleistungspalette im Bereich Wohnimmobilien an - von Investmentsüber
Transaktionsbegleitung bis hin zum Asset Management, Verwaltung, Vermietung
und Vermietungssteuerung sowie der Mieterprivatisierung. Seit 2007 ist die
Wertgrund Immobilien AG als Co-Investor eines Joint Ventures mit einem
namhaften internationalen Investor für den Aufbau eines hochwertigen
Wohnungsportfolios in Deutschland zuständig. Im April 2010 hat WERTGRUND
gemeinsam mit der TMW Pramerica Property Investment GmbH den offenen
Wohnimmobilienfonds WERTGRUND WohnSelect D aufgelegt. Der Fonds soll für
ca. 400 Mio. EUR in deutsche Bestandswohnimmobilien investieren. WERTGRUND
ist für das gesamte Immobilien- und Assetmanagement zuständig. Das
Unternehmen ist seit 1992 am Markt und hat seitdem ein Immobilienvolumen
von ca. 3 Mrd. Euro bearbeitet. Als Asset Manager betreute es bisher mehr
als 70.000 Wohneinheiten. Im Rahmen des Qualitätsmanagements bietet die
Wertgrund Immobilien AG nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifizierte Prozesse.
www.wertgrund.de
Wertgrund Immobilien AG
Thomas Meyer, Vorstand
Maximilianstr. 21a
82319 Starnberg
Tel.: 08151-99 894 31
Fax: 08151-99 894 32
th.meyer@wertgrund.de
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Ende der Finanznachricht
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Datum: 02.03.2011 - 10:20 Uhr
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