Verzicht auf Öffnungsklausel in der GOZ ist richtig

Verzicht auf Öffnungsklausel in der GOZ ist richtig

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Verzicht auf Öffnungsklausel in der GOZ ist richtig




(pressrelations) - lung bleibt aber unzureichend

Berlin, 02.03.2011 - "Dass das Bundesgesundheitsministerium von der Öffnungsklausel abrückt, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Dass es nach über zwanzig Jahren nur eine marginale Honoraranpassung geben soll, ist ein falsches Signal." Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Rösler zu den Eckdaten einer Novellierung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Die Vermeidung einer Öffnungsklausel, die die Gebührenordnung zur Makulatur machen und ihre Schutzfunktion aushebeln würde, sei immer das zentrale Anliegen der Vertragszahnärzteschaft gewesen, so Fedderwitz weiter. "Aber es ist und bleibt ein Problem, wenn die Gebühren nach 23 Jahren Stillstand nur um sechs Prozent angehoben werden sollen. Die Zahnmedizin entwickelt sich dynamisch und bietet immer bessere Therapiemöglichkeiten. Eine dauerhafte Teilhabe der Versicherten am wissenschaftlichen Fortschritt ist aber zu Preisen, die auch zukünftig nur knapp über denen des Jahres 1988 liegen sollen, kaum machbar."

Für Rückfragen:
Dr. Reiner Kern, Tel.: 030 ? 28 01 79 27


Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Sylvia Schröder
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Behrenstraße 42
10117 Berlin
Tel. 030 28 01 79-27
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Datum: 02.03.2011 - 17:45 Uhr
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