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GRÜNE: Ministerin muss für gesetzeskonforme Verwendung der Studiengebühren-Ersatzmittel und auskömmliche Ausstattung der Hochschulen sorgen

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GRÜNE: Ministerin muss für gesetzeskonforme Verwendung der Studiengebühren-Ersatzmittel und auskömmliche Ausstattung der Hochschulen sorgen



(pressrelations) - ndtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich in der Debatte des Landtags erneut besorgt darüber gezeigt, dass immer mehr Hochschulen die Mittel zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre (QSL-Mittel) aus Finanznot für den regulären Hochschulbetrieb verwenden. Sie hat Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) erneut aufgefordert, dem nachzugehen und für eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen Sorge zu tragen. DIE GRÜNEN haben hierzu gemeinsam mit der SPD einen Antrag eingebracht. "Frau Kühne-Hörmann hat als Rechtsaufsicht die Pflicht, für die gesetzeskonforme Verwendung der Studiengebühren-Ersatzmittel zu sorgen und ist als Wissenschaftsministerin ebenfalls für die auskömmliche Finanzierung der Hochschulen des Landes verantwortlich. Beidem wird diese Ministerin nicht gerecht", kritisiert die wissenschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sarah Sorge.

"Obwohl die richtige Verwendung der Studiengebühren-Ersatzmittel ihre Aufgabe ist, scheut Frau Kühne-Hörmann das Thema wie der Teufel das Weihwasser. Scheinbar will sie vermeiden, sich endlich einmal intensiv mit der Finanzsituation der Hochschulen zu beschäftigen. Die Wissenschaftsministerin würde feststellen, dass die Hochschulen Überlast fahren, in großer Finanznot sind und sich diese Unterfinanzierung aufgrund der steigenden Studierendenzahlen bei unzureichender Finanzierung der Studienplätze und der Kürzungen im hessischen Hochschulpakt noch dramatisch verschärfen wird", so Sarah Sorge.

Die zweckentfremdete Verwendung der Mittel seitens der Hochschulen sei zwar wegen der Finanznot der Hochschulen teilweise verständlich, jedoch seien die QSL-Mittel zweckgebunden und diese Bestimmung müsse im Interesse der Studierenden eingehalten werden. "Die Ministerin muss die korrekte Verwendung der zweckgebundenen QSL-Mittel überprüfen. Sollte sie hierbei unzulässige Verwendung feststellen, muss sie schleunigst eingreifen und die Hochschulen zur Einhaltung des Gesetzes anhalten. Sie muss allerdings endlich auch die Appelle der Universitäten und Fachhochschulen für eine auskömmliche Finanzierung ernst nehmen und den um 30 Millionen Euro gekürzten Hochschulpakt neu verhandeln und die Grundfinanzierung der Hochschulen auf eine solide und gerechte Basis stellen."



SPD und GRÜNE hatten im Zuge der Abschaffung der Studiengebühren den Hochschulen als Ersatz für den Ausfall der Studiengebühren diese QSL-Mittel zur Verfügung gestellt. Diese sind sehr bewusst und auch nach dem Gesetz zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zu verwenden. Die Hochschulen können mit den Mitteln beispielsweise zusätzliche Lehrangebote schaffen, die Studienberatung ausbauen oder auch mehr Tutorien anbieten.

Den gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN finden sie unter: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2011/02/037551.pdf[1].


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[1]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/parlament/keine-zweckentfremdung
-der-mittel-zur-verbesserung-der-qualitaet-von-studium-und-lehre/

[bild 1]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2010/10/Kunst-Hochschule-250-150x150.jpgUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 03.03.2011 - 16:45 Uhr
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