Flugtourismus: Passagierzahlen erreichen 2010 neuen Höchststand
ID: 360897
Flugtourismus: Passagierzahlen erreichen 2010 neuen Höchststand
Das bedeutendste touristische Zielgebiet, die Mittelmeerinseln (6,2 Millionen Fluggäste), kam 2010 gegenüber 2009 auf ein Plus von 2,9%. In den Jahren 2008 (- 1,7%) und 2009 (- 4,9%) war die Zahl der Flugpassagiere allerdings zurückgegangen - der bisherige Spitzenwert von 2007 wurde daher noch nicht wieder erreicht. Außerhalb des Mittelmeerraums waren die Kanarischen Inseln die am meisten besuchte Inselgruppe (2,3 Millionen Fluggäste). 2010 stieg die Zahl der Fluggäste mit diesem Ziel (+ 4,6% gegenüber 2009) erstmals seit 2006 wieder an.
In das diesjährige Schwerpunktland der ITB - Polen - unternahmen 2010 insgesamt 1,4 Millionen Passagiere (+ 6,7%) eine Flugreise. Damit erreichte Polen nach dem krisenbedingten Rückgang in 2009 (- 3,0%) einen neuen Höchstwert. Bedeutendster Zielflughafen war hier Warschau mit 0,4 Millionen Passagieren, gefolgt von Danzig (0,3 Millionen Passagiere) und Krakau (0,2 Millionen Passagiere).
Weitere Ergebnisse zum Luftverkehr einzelner Zielländer können über einen interaktiven Atlas unter http://ims.destatis.de/luftverkehr/Default.aspx kartografisch dargestellt werden.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Kristina Walter,
Telefon: (0611) 75-2661,
www.destatis.de/kontakt
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 04.03.2011 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 360897
Anzahl Zeichen: 2102
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 250 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Flugtourismus: Passagierzahlen erreichen 2010 neuen Höchststand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Statistisches Bundesamt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).