Nach Insolvenz von Hamburg International: Turbulenzen für Flugzeugfonds-Anleger gehen weiter

Nach Insolvenz von Hamburg International: Turbulenzen für Flugzeugfonds-Anleger gehen weiter

ID: 361678

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir an dieser Stelle über die Insolvenz des Ferienfliegers Hamburg International und deren negativen Auswirkungen auf die Anleger diverser Flugzeugfonds berichtet. Obwohl zwischenzeitlich einige Maschinen der Hamburg International-Flotte an andere Mitbewerber verleast werden konnten, müssen die Anleger der betroffenen Flugzeugfonds weiter um die als einstmals sicher geglaubten Ausschüttungen bangen.



(firmenpresse) -

Flugzugfonds von vier Emissionshäusern betroffen

Die für etliche Fondsverantwortlichen völlig unerwartet eingetretene Insolvenz der Hamburger Regionalfluglinie hatte geschlossene Flugzeug-Leasingfonds von insgesamt vier Emissionshäusern ins Straucheln geraten lassen.
Im Einzelnen vom Absturz der Regio-Airline betroffen sind die Fonds Air Portfolio II und Premium Portfolio (beide Lloyd-Gruppe), die Fonds Global Transport Aviation Nummer zwei und drei (beide Wölbern Invest) sowie Fonds der Unicredit Tochter Wealthcap und HGA Capital. Anleger der vorgenannten Flugzeugfonds hatten sich hier an Fliegern des Typs A 319 beteiligt, die dann im Anschluss an Hamburg International vermietet wurden.

Anleger gehen weiter leer aus

Statt wie erhofft, in den Genuss hoher Renditen zu kommen, müssen sich die Anleger der vorgenannten Flugzeugfonds nunmehr damit abfinden, auf lange Zeit gar keine oder – schlimmstenfalls – überhaupt keine Ausschüttungen mehr zu erhalten. Hieran dürfte auch die Neuvermietung einiger sich noch im Bestand von Hamburg International befindender Maschinen des Typs A 319 an andere Airlines auf absehbare Zeit nichts ändern: Zum einen bedarf die Wiederinbetriebnahme eines bereits still gelegten Flugzeugs eines nicht unerheblichen Unkostenaufwands, zum anderen reichen die in den Fonds fließenden Einnahmen in der Regel gerade einmal aus, die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten zu decken.
Hoffnung auf baldige Änderung ist für die Anleger nicht in Sicht. Hierfür sprechen ein auf dem weltweiten Flugzeugmarkt derzeit vorherrschendes Überangebot an Maschinen des Typs A 319 sowie die Tatsache, dass zwischenzeitlich viele Fluggesellschaften auf den größeren Modelltyp A 320 ausgewichen sind.

Flugzeugsfonds von Schieflage nicht verschont

Noch bis vor kurzem galten Flugzeugfonds im Vergleich zu Schiffsfonds oder geschlossenen Immobilienfonds als vermeintlich sicheres und renditestarkes Anlagemodell. Der Fall von Hamburg International macht jedoch deutlich, dass auch eine Beteiligung in einen geschlossenen Flugzeug-Leasingfonds mit für die Anleger nicht unerheblichen und oftmals im Vorfeld nicht überschaubaren Risiken verbunden sein kann. Gerät die leasende Fluggesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten oder bleibt der Veräußerungserlös im Falle des Verkaufs der Maschinen deutlich unter den prognostizierten Erwartungen, steigt auf Seiten der Fondsanleger das - bis dato stets als unrealistisch eingestufte – Szenario, vorliegend auf hohen Verlusten sitzen zu bleiben.




Haftung für falsche Beratung

Auch Anleger geschlossener Flugzeug-Leasingfonds sind in rechtlicher Hinsicht nicht schutzlos gestellt:
Sollten Zeichner eines Flugzeugfonds von deren Anlageberater oder von deren Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Flugzeugfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen auf Seiten der Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Flugzeugfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Möglichkeiten für Betroffene

Geschädigte Flugzeugfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern die vorliegend in Betracht kommenden Regressansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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drucken  als PDF  Schadensersatz bei Falschberatung offener Immobilienfonds BGH entscheidet zur quotalen Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds
Bereitgestellt von Benutzer: AFR
Datum: 07.03.2011 - 10:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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