Visum für Übersee - E1 und E2 bringen Sie in die USA

Visum für Übersee - E1 und E2 bringen Sie in die USA

ID: 362887

Deutsche Unternehmer in den USA



(firmenpresse) - Die USA zählen fast schon traditionell zu den beliebten Zielen deutscher Auswanderer. Im Jahr 2009 waren es beispielsweise 36.000. Eine mögliche Eintrittskarte in die USA ist die Greencard als Einwanderungsvisum, für Investoren und angehende Unternehmer beispielsweise die Investoren-Greencard. Für diese Greencard müssen potenzielle USA-Einwanderer allerdings 500.000 oder gar eine Million US-Dollar investieren. Das ist eine ganze Menge Geld. Aber es gibt noch eine andere Möglichkeit, als Unternehmer oder Investor in den USA zu leben und zu arbeiten: mit einem der beiden Visa E1 oder E2. Beide Visa sind zwar erst einmal Nichteinwanderungsvisa und ermöglichen nur einen maximal fünfjährigen Aufenthalt in den USA. Sie können aber beliebig verlängert werden, solange das vom Einwanderer gegründete oder übernommene Unternehmen besteht. Das in Miami ansässige und auf Firmengründungen von Deutschen in den USA spezialisierte Unternehmen ALTON LLC (http://www.us-corporation.org) unterstützt seine Kunden in Zusammenarbeit mit erfahrenen Immigrationsanwälten dabei, auf der Basis eines eigenen Unternehmens das passende Visum für Leben und Arbeiten in den USA zu erhalten.

E1- und E2-Visum als Einstieg in die USA
Während das Visum E1 für Unternehmer gedacht ist, die als Händler in den USA agieren und etwa Produkte aus den USA in Deutschland vertreiben möchten, eignet sich das E2-Visum allgemein für Investoren, die eine Gründung einer Firma in den USA planen. Beide Visa sind an Bedingungen geknüpft, die der jeweilige Antragsteller erfüllen muss. Für das E1-Visum sollte ein Unternehmen „umfangreiche Handels- oder Geschäftsaktivitäten zwischen den Vereinigten Staaten und seinem eigenen Land“ realisieren. Der in den USA agierende Händler muss zudem aus einem Land stammen, mit dem die USA einen Handels- und Schifffahrtsvertrag abgeschlossen haben, was bei Deutschland der Fall ist. „Um solch ein Visum ausgestellt zu bekommen“, sagt Max Karagoz, Geschäftsführer von ALTON LLC, „muss man eine gewisse Anzahl von Handelstransaktionen mit seinem Unternehmen vorweisen können. Es kommt weniger auf den Wert der Transaktionen an.“ Konkret bedeutet das: Für die US-amerikanischen Behörden zählt es mehr, wenn man 333 Autos für 15.000 US-Dollar verkauft, um damit fünf Millionen US-Dollar zu verdienen, als fünfzig Autos im Wert von jeweils 100.000 US-Dollar zu verkaufen. Beim E2-Visum ist die Investitionssumme in Relation zum geplanten Gewerbe wichtig. Wer also etwa 100.000 US-Dollar einbringt, um ein mehrere Millionen starkes Projekt anzukurbeln, hat weniger Aussichten auf ein E2-Visum als derjenige, der dieselbe Summe in einen Shop investiert, für den vielleicht zweihundert- oder dreihunderttausend Dollar benötigt werden.



Der Businessplan ist wichtig
Wichtige Grundlage für eine Entscheidung der US-Behörden, dem Antragsteller ein E1- oder E2-Visum zu gewähren oder nicht, ist oftmals der Businessplan des jeweiligen Unternehmers. Solch ein Businessplan sollte natürlich in Englisch vorliegen und alle relevanten Punkte enthalten, die für die Erteilung eines Visums sprechen. ALTON LLC unterstützt seine Kunden dabei, solche Businesspläne zu erstellen. „Bei Bedarf können unsere Kunden uns die Aufgaben rund um ihren englischsprachigen Businessplan komplett übertragen“, sagt Max Karagoz. „Sie müssen sich dann um nichts weiter kümmern.“ ALTON LLC arbeitet dabei mit renommierten Immigrationsanwälten zusammen, die bereits seit Jahren im Themenbereich „Immigration in die USA“ tätig sind und sich dabei stets auf dem neuesten gesetzlichen Stand halten. ALTON LLC stellt seinen Kunden auf Wunsch die komplette Dokumentenmappe mit allen notwendigen Dokumenten für den Antrag auf ein Visum zusammen. Der Kunde hat damit alle Unterlagen für einen Erfolg versprechenden Antrag zusammen. „E1 und E2 sind sehr gute Instrumente, um sich als Unternehmer oder angehender Unternehmer den Weg in die USA zu sichern“, schließt Max Karagoz. Man muss sie nur bekommen. ALTON LLC hilft dabei. Hunderttausende US-Dollar als Startkapital benötigt man dafür nicht.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

ALTON LLC ist ein in Florida ansässiges US-amerikanisches Unternehmen und hat sich auf Business-to-Business-Dienstleistungen rund um die Gründung von Unternehmen in den USA spezialisiert. Als erfahrener Dienstleister konnte es bereits vielen deutschen Unternehmern einen schnellen und erfolgreichen Einstieg in den US-amerikanischen Markt ermöglichen. Dank seines großen Netzwerks aus Steuerberatern, Anwälten und Notaren in den USA deckt es für seine Kunden alle Aufgaben rund um die Gründung einer US-Corporation (US-amerikanisches Pendant einer deutschen Aktiengesellschaft) oder einer LLC (US-amerikanisches Pendant einer deutschen GmbH) ab. Darüber hinaus steht es seinen Kunden auch nach der Firmengründung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Das Unternehmen freut sich auf Ihren Besuch seiner Website www.us-corporation.org.



PresseKontakt / Agentur:

US-Corporation.org | ALTON LLC
444 Brickell Avenue Suite 719
Miami, FL 33131
USA

Tel: +1-305-4283553

Gebührenfreie Rufnummer aus Deutschland:
0800-2677672

Email: info(at)us-corporation.org
Webseite: www.us-corporation.org



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Datum: 08.03.2011 - 17:55 Uhr
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Ansprechpartner: Max Karagoz
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