Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

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Der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist inzwischen ohne umfangreiche Gesundheitsfragen möglich. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man nicht mehr arbeiten kann und ergänzt die unzureichende staatliche Absicherung.



(firmenpresse) - Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wird entweder berufs- oder erwerbsunfähig. Schutz vor den finanziellen Folgen bieten entsprechende Versicherungsverträge. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung eignet sich besonders für Personen, die auf Grund ihrer Gesundheitshistorie keine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können oder wenn die BU schlichtweg zu teuer wäre.

Die bestmögliche Absicherung der Arbeitskraft stellt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Diese zahlt eine bei Vertragsabschluss festgelegte monatliche Rente, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Viele Menschen haben allerdings Probleme, eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt abzuschließen. Gesundheitliche „Wehwehchen“ führen häufig zu Beitragszuschlägen, Risikoausschlüssen oder sogar zu einer Antragsablehnung.

Eine geeignete Alternative bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Diese kann unter zwei Voraussetzungen abgeschlossen werden:
1) Man ist noch nicht erwerbsunfähig bzw. pflegebedürftig und hat auch noch keinen diesbezüglichen Antrag gestellt.
2) Man hat noch keinen Antrag auf eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit gestellt und wurde dabei abgelehnt.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte monatliche Rente, wenn man pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann. In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss besteht Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen. Danach greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch bei sonstigen Erkrankungen.

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Datum: 17.07.2014 - 15:57 Uhr
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