E10-Sprit: ARCD fordert klare Garantiezusagen bei möglichen Schäden
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E10-Sprit: ARCD fordert klare Garantiezusagen bei möglichen Schäden
Bisher konnten weder die Bundesregierung noch die Verbände glaubhaft nachweisen, dass Spätschäden bei den für den E10-Treibstoff freigegebenen Fahrzeugmodellen ausbleiben werden. Die Fahrzeugbesitzer verlangen verbindliche Zusagen, wer für Schäden haftet, die trotz der Versprechen von Herstellern und Benzinlieferanten möglicherweise erst nach Jahren auftreten. Sie haben aus Sicht des ARCD einen Anspruch darauf zu erfahren, ob und welche Tests den seriösen Nachweis mit Langzeitprognose für die behauptete Unbedenklichkeit von E10 für ihr Fahrzeug liefern können.
Der ARCD fordert von der Industrie eine klare Garantiezusage, dass sie für (Spät-) Schäden durch den umstrittenen Biosprit aufkommt. Der Verweis des Herstellerverbandsvertreters Klaus Bräunig auf das Zivilrecht und auf die Verbindlichkeit von Unbedenklichkeitslisten reiche nicht aus. Wenn der neue Treibstoff für rund 90 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge tatsächlich so harmlos ist wie behauptet, sollte den Herstellern eine eindeutige Haftungszusage nicht schwer fallen. Einen vertrauensbildenden Beitrag könnte laut ARCD auch die Bundesregierung mit einer Senkung des Mineralölsteuersatzes für E10 liefern, und so für einen attraktiven Einführungspreis an den Zapfsäulen sorgen. Die Rechnung der Mineralölwirtschaft, den Preis für das vertraute Superbenzin um bis zu acht Cent zu erhöhen, damit Autofahrer nach dem billigeren Biosprit greifen, gehe nicht auf, warnt der Club. Die meisten Verbraucher empfänden horrende Preissteigerungen und drohende Lieferengpässe für den gewohnten Alternativtreibstoff zu Recht als Erpressung, der sie nicht nachgeben wollen.
Den Auto- und Motorradfahrern empfiehlt der ARCD, sich vor dem Tanken mit E10 auf einschlägigen Internetseiten, durch ausliegende Informationsblätter in den Tankstellen oder durch Anrufe bei den Hotlines der Hersteller zu vergewissern, ob der neue Biosprit für ihr Fahrzeug taugt. Für spätere Schadensersatzansprüche sollten Verbraucher die Tankquittungen sorgfältig aufbewahren und die aktuellen Unbedenklichkeitserklärungen der Hersteller schriftlich dokumentieren ? getreu dem Motto: Man weiß ja nie! ARCD
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Über den ARCD
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr ? mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
Mit freundlichen Grüßen
ARCD
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Silvia Schöniger
Pressestelle
Oberntiefer Straße 20
91438 Bad Windsheim
Telefon: +49 (0)9841 / 409 - 182
Telefax: +49 (0)9841 / 409 - 190
Email: schoeniger@arcd.de
Web: www.arcd.de
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Datum: 09.03.2011 - 17:45 Uhr
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